Holztreppen gehören zu den wichtigsten Bauelementen im Wohnungs- und Objektbau. Sie verbinden Geschosse miteinander, prägen die Architektur eines Gebäudes und schaffen durch das natürliche Material eine warme und hochwertige Atmosphäre. Gleichzeitig müssen sie hohe Anforderungen an Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Brandschutz erfüllen.
Nach DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ ist eine Treppe ein fest mit dem Bauwerk verbundenes, unbewegbares Bauteil, bestehend aus mindestens einem Treppenlauf zum Überwinden von Höhenunterschieden zwischen mindestens zwei unterschiedlichen Ebenen durch stufenweises Steigen. Wichtig ist: Nur eine ununterbrochene Folge von mindestens drei Steigungen macht eine Treppe zur Treppe. Bei weniger als drei Stufen spricht die Norm von einer Stufenfolge und nicht von einem Treppenlauf.
Die Musterbauordnung (MBO), deren Vorgaben durch die Landesbauordnungen der Bundesländer umgesetzt werden, definiert Treppen als wesentlichen Bestandteil des Rettungswegsystems eines Gebäudes. Nach § 34 MBO müssen alle nicht zu ebener Erde liegenden Geschosse sowie nutzbare Dachräume über mindestens eine sogenannte „notwendige Treppe“ erreichbar sein. Notwendige Treppen müssen sicher begehbar sein und den zu erwartenden Personenverkehr aufnehmen können. Außerdem sind griffsichere Handläufe vorgeschrieben.
Nicht jede Treppe erfüllt diese bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Einschubtreppen, Bodentreppen, Raumspartreppen und ähnliche bewegliche oder besonders steile Konstruktionen dürfen nach der Musterbauordnung nicht als notwendige Treppen verwendet werden. Sie sind lediglich in bestimmten Fällen, beispielsweise als Zugang zu nicht ausgebauten Dachräumen in Ein- und Zweifamilienhäusern, zulässig. Soll ein Dachgeschoss als Aufenthaltsraum genutzt werden, ist eine reguläre Treppe erforderlich.
Holz und Holzwerkstoffe eignen sich hervorragend für anspruchsvolle Bauaufgaben. Voraussetzung ist eine fachgerechte Planung, Bemessung und Ausführung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik.
Eine Holztreppe, die nach den Vorgaben des Regelwerks „Handwerkliche Holztreppen“ geplant, konstruiert und gefertigt wird, basiert auf bewährten technischen Konstruktions- und Bemessungsregeln. Dadurch erhalten Planer, Treppenbauer, Bauherren und Behörden ein hohes Maß an Sicherheit hinsichtlich Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Ausführungsstandard.
Insbesondere für gestemmte Wangentreppen und aufgesattelte klassische Holztreppenkonstruktionen stellt die sogenannte Regelwerkstreppe eine wirtschaftliche und rechtssichere Lösung dar, da die wesentlichen Kriterien bereits durch das anerkannte technische Regelwerk abgedeckt werden.
Von diesen Regelkonstruktionen kann grundsätzlich abgewichen werden. In diesem Fall ist jedoch nachzuweisen, dass die gewählte Konstruktion die gleichen sicherheitsrelevanten Bedingungen erfüllt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil Az. VII ZR 134/12 klargestellt. Bei Abweichung vom Regelwerk muss ihre Gleichwertigkeit – insbesondere hinsichtlich der Standsicherheit – durch geeignete Nachweise belegt werden. Andernfalls kann ein Mangel vorliegen, auch wenn die Treppe standsicher erscheint.
Das BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik im Holztreppenbau. Das Deutsche HolzTreppen Institut (DHTI) fördert den qualifizierten Holztreppenbau, entwickelte unter anderem das technische Regelwerk weiter und unterstützt Mitgliedsbetriebe bei technischen und rechtlichen Fragestellungen.
Das DHTI und die TSH System GmbH, eine Kooperation im Innungsverbund, erarbeiten lizenzierte Konstruktionsvorgaben durch Prüfungen und Zulassungen sowie technische Lösungen für innovative Treppensysteme. In der Praxis ist dadurch die Verwendung von Regelwerken sowie von technischen Nachweisen und Zulassungen des DHTI und der TSH System GmbH stärker in den Fokus gerückt.
Neben den bewährten Regelwerkstreppen ermöglichen heute moderne Zulassungen, fundierte Regelwerke und kontinuierliche Weiterentwicklungen eine Vielzahl fortschrittlicher Lösungen, ohne dabei die Anforderungen an Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Bauordnungsrecht aus den Augen zu verlieren.
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