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Wohn-Wintergärten sind immer auch Aufenthaltsräume für
Menschen. Vom Baurecht her sind sie deshalb genehmigungspflichtig.
Die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit einem Bauantrag finden Sie unter den
folgenden Stichworten hinterlegt:
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| Allgemeines |
| Erkundigen
Sie sich am besten vorab beim Bauplanungsamt Ihrer Gemeinde, welche
baurechtlichen Vorgaben an die Errichtung eines Wintergartens gemacht
werden. Vor allem beim Denkmalschutz können vielfältige
Einschränkungen bestehen.
Sie können nicht selbst einen Bauantrag stellen, sondern müssen damit einen "geeigneten Entwurfsverfasser" beauftragen. Dies kann ein Architekt oder Bauingenieur sein. Ist ein Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen vorhanden, so genügt ein einfacher Antrag an die Gemeinde. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, muss in jedem Fall ein komplettes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Bauantrag von der Gemeinde an die Baubehörde weitergeleitet. In jedem Fall müssen folgende Unterlagen mindestens vorhanden sein:
Kompetente Hersteller von Wintergärten nehmen Ihnen die gesamten Formalitäten ab und kümmern sich um die Genehmigung. |
| Standsicherheit |
Jede
bauliche Anlage muss im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich
standsicher sein. Dabei ist vor allem die Schneelast zu berücksichtigen, für die es in der Norm regional entsprechende Vorgaben gibt. Aber
auch Windkräfte können im ganz erheblichen Umfang die Standsicherheit
Ihres Wintergartens beeinträchtigen.
Zur Standsicherheit gehört auch das Glas. Da in Wintergärten Überkopfverglasungen vorliegen, bedarf es eines besonderen Sicherheitsglases, um die Sicherheit der Bewohner z. B. bei Hagel nicht zu gefährden. Zur Standsicherheit gehört auch ein ausreichender chemischer Holzschutz von Wintergärten aus Holz, da die Bauteile statisch belastet werden. Nähere Hinweise zur Notwendigkeit finden sich unter dem Stichwort Oberfläche. Wintergärten aus Kunststoff bzw. mit einer Aluminiumverschalung sind davon nicht betroffen. |
| Brandschutz |
| Um der
Ausbreitung von Feuer vorzubeugen, muss ein entsprechender Zugang zügige
Löscharbeiten ermöglichen. Können keine entsprechenden Randabstände
zum Nachbarn eingehalten werden, etwa bei Reihen- und Doppelhäusern, sind
die Außenwände zum Nachbarn hin feuerbeständig auszuführen: d. h.
dass sie einem möglichen Brand mindestens 90 Minuten widerstehen können.
Die eigentliche Konstruktion des Wintergartens muss dann in feuerhemmender
Ausführung erfolgen. Dies bedeutet die Notwendigkeit, dass für
Wintergärten aus Holz oder Holz-Aluminium entsprechende
Befreiungsanträge gestellt werden müssen.
Daneben wird natürlich je nach Nutzungsart und Größe auch ein ausreichender Wärmeschutz entsprechend den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung zu berücksichtigen sein. Hier gelten entsprechend den verwendeten Werkstoffen die Regelungen der DIN 4108. Näheres dazu können Sie unter Funktionen und Normen nachlesen. |
| Verkehrssicherheit |
Um die
Verkehrssicherheit sowie den Nachbarschutz zu gewährleisten, müssen
entsprechende Abstandsflächen vor den Gebäudeaußenwänden eingehalten
werden. Soweit der Bebauungsplan keine anderen Maße vorsieht, gilt in den
meisten Bundesländern folgendes:
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