Wohn-Wintergärten sind immer auch Aufenthaltsräume für Menschen. Vom Baurecht her sind sie deshalb genehmigungspflichtig. Die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit einem Bauantrag finden Sie unter den folgenden Stichworten hinterlegt:

Allgemeines
Standsicherheit
Brandschutz
Verkehrssicherheit

 

 

 

 

 

Allgemeines
Erkundigen Sie sich am besten vorab beim Bauplanungsamt Ihrer Gemeinde, welche baurechtlichen Vorgaben an die Errichtung eines Wintergartens gemacht werden. Vor allem beim Denkmalschutz können vielfältige Einschränkungen bestehen.

Sie können nicht selbst einen Bauantrag stellen, sondern müssen damit einen "geeigneten Entwurfsverfasser" beauftragen. Dies kann ein Architekt oder Bauingenieur sein.

Ist ein Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen vorhanden, so genügt ein einfacher Antrag an die Gemeinde. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, muss in jedem Fall ein komplettes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dazu wird der Bauantrag von der Gemeinde an die Baubehörde weitergeleitet.

In jedem Fall müssen folgende Unterlagen mindestens vorhanden sein:

Zeichnungen im Maßstab 1:100
Lagepläne
Standsicherheitsnachweis
Brandschutz
Angaben zum Bauleiter
Unterschriften der Anlieger, vor allem bei Reihen- oder Doppelhäusern

Kompetente Hersteller von Wintergärten nehmen Ihnen die gesamten Formalitäten ab und kümmern sich um die Genehmigung.

 

 

 

 

 

Standsicherheit
Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich standsicher sein. Dabei ist vor allem die Schneelast zu berücksichtigen, für die es in der Norm regional entsprechende Vorgaben gibt. Aber auch Windkräfte können im ganz erheblichen Umfang die Standsicherheit Ihres Wintergartens beeinträchtigen. 

Zur Standsicherheit gehört auch das Glas. Da in Wintergärten Überkopfverglasungen vorliegen, bedarf es eines besonderen Sicherheitsglases, um die Sicherheit der Bewohner z. B. bei Hagel nicht zu gefährden.

Zur Standsicherheit gehört auch ein ausreichender chemischer Holzschutz von Wintergärten aus Holz, da die Bauteile statisch belastet werden. Nähere Hinweise zur Notwendigkeit finden sich unter dem Stichwort Oberfläche. Wintergärten aus Kunststoff bzw. mit einer Aluminiumverschalung sind davon nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Brandschutz
Um der Ausbreitung von Feuer vorzubeugen, muss ein entsprechender Zugang zügige Löscharbeiten ermöglichen. Können keine entsprechenden Randabstände zum Nachbarn eingehalten werden, etwa bei Reihen- und Doppelhäusern, sind die Außenwände zum Nachbarn hin feuerbeständig auszuführen: d. h. dass sie einem möglichen Brand mindestens 90 Minuten widerstehen können. Die eigentliche Konstruktion des Wintergartens muss dann in feuerhemmender Ausführung erfolgen. Dies bedeutet die Notwendigkeit, dass für Wintergärten aus Holz oder Holz-Aluminium entsprechende Befreiungsanträge gestellt werden müssen.

Daneben wird natürlich je nach Nutzungsart und Größe auch ein ausreichender Wärmeschutz entsprechend den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung zu berücksichtigen sein. Hier gelten entsprechend den verwendeten Werkstoffen die Regelungen der DIN 4108. Näheres dazu können Sie unter Funktionen und Normen nachlesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrssicherheit
Um die Verkehrssicherheit sowie den Nachbarschutz zu gewährleisten, müssen entsprechende Abstandsflächen vor den Gebäudeaußenwänden eingehalten werden. Soweit der Bebauungsplan keine anderen Maße vorsieht, gilt in den meisten Bundesländern folgendes:

Die unbebaute Fläche vor der Außenwand muss in der Regel 0,8 bis 1 x Wandhöhe betragen; in Ausnahmefällen reduziert sich die Forderung auf 0,5 x Wandhöhe.
Die Abstandsfläche muss jedoch mindestens 3 m tief sein (gemessen senkrecht zur Wand). Dabei dürfen sich die Abstandsflächen nicht mit denen von anderen Gebäuden überschneiden.
Im Fall beidseitiger Grenzbebauung (Reihenhäuser, Doppelhäuser) können, soweit es der Bebauungsplan zulässt, die Abstandsflächen entfallen.