Aus der langen Tradition des handwerklichen Treppenbaus hat sich ein hoher Qualitätsstandard entwickelt. Dieser Standard ist vom Deutschen Institut für Bautechnik geprüft und abgesegnet worden und wurde im Rahmen eines branchenweiten Regelwerkes gefasst. Dieses kann der fachlich versierte Anwender direkt beim Bundesverband des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks bestellen (Telefon 06 11 - 97 34 10).

Damit grenzt sich die handwerkliche Qualitätstreppe klar von einfachen Billiglösungen ab, welche keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Die Versicherungshaftung im Falle eines Unfallschadens ist abhängig davon, ob ein Standsicherheitsnachweis für die Treppe vorliegt. Mit der Holztreppe nach dem Regelwerk Holztreppenbau ist dieser Nachweis gegeben!

Problemzonen einer Treppe Die "bequeme" Treppe
Gestemmte Treppe
mit Setzstufen
Eingeschobene Treppe
Gestemmte Treppe
ohne Setzstufen
Aufgesattelte Treppe
Schallschutz im Treppenbau Stufenausbildung
und Querversteifung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Problemzonen

Auf unserem Schaubild können Sie erkennen, welche "Problemzonen" eine Treppe aufweisen kann, die nicht nach dem handwerklichen Qualitätsregeln gebaut wurde. Wenn Sie auf Langlebigkeit und Qualität wert legen, sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:

  1. Stufen und Wangen mindestens 50 Millimeter anstatt 40 bis 45 mm

  2. Je Treppenlauf bei der Verbindung zwischen Wange und Stufe zwei bis drei Spannschrauben anstatt einfacher Holzschrauben.

  3. Auflagerpunkte am An- und Austritt, bei gewendelten Treppen auch im Eckbereich der Wandwangen, müssen vorhanden sein und sind ausreichend zu bemessen.

  4. Wangenquerschnitte bei gewendelten Treppen beim Anschluss an den Wendepfosten sind ausreichend zu dimensionieren.

  5. Durchgängige Griffsicherheit statt Höhenversatz der Handläufe

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Die "bequeme" Treppe
Die bequeme Treppe Eine ausgewogene Treppe wird als bequem empfunden. Sie weist ein optimales Verhältnis zwischen Steigung und Schrittlänge auf. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
  1. Auf einer ebenen Fläche hat ein Mensch eine typische Schrittlänge von 63 cm.
  2. Bei Steigungen hebt man den Fuß im Normalfall bis zu 31 cm.
  3. Der Kraftaufwand für das Steigen und die Schrittlänge müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Aus diesen ergonomischen Grundbedingungen hat sich die goldene Treppenregel abgeleitet, welche zum Kennzeichen einer handwerklich guten Holztreppe geworden ist.

2 x Steigung + Auftritt = 63 cm

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Gestemmte Treppe mit Setzstufen
Bei der gestemmten Treppe mit Setzstufen (vertikale Fläche zwischen den Trittstufen) sind folgende Mindestmaße vorgegeben:

Dicke der Wangen 45 mm
Dicke der Trittstufen 43 mm
Dicke der Setzstufen 14 mm
Höhe der Wangen 275 mm
Besteck, oben und unten 40 mm

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Gestemmte Treppe ohne Setzstufen
Bei der gestemmten Treppe ohne Setzstufen (vertikale Fläche zwischen den Trittstufen) sind folgende Mindestmaße vorgegeben:

Dicke der Wangen 50 mm
Dicke der Trittstufen 50 mm
Höhe der Wangen 260 mm
Besteck, oben und unten 40 mm

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Eingeschobene Treppe
Bei der eingeschobenen Treppe sind folgende Mindestmaße vorgegeben:

Dicke der Wangen 75 mm
Dicke der Trittstufen 43 mm
Höhe der Wangen 210 mm
Besteck unten 40 mm

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Aufgesattelte Treppe
Bei der aufgesattelten Treppe sind unabhängig davon, ob Setzstufen vorgesehen sind oder nicht, folgende Mindestmaße vorgegeben:

Mindestdicke der Holme 55 mm
Dicke der Trittstufen 50 mm
Dicke der Setzstufen 14 mm
Mindesthöhe der Holme 160 mm

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Stufenausbildung und Querversteifung
Die Einstemmtiefe von Tritt- und Setzstufen beträgt 15 - 20 mm.
Bei Treppenstufen mit einer Tiefe der Auftrittfläche von weniger als 26 cm ist eine Unterschneidung von mindestens 3 cm einzuhalten.
Bei aufgesattelten Treppen ohne Setzstufen sind Querversteifungen zwischen den Holmen entsprechend der nebenstehenden Skizze erforderlich. Der Anschluss der Querversteifung an die Holme ist zug- und druckfest auszuführen.

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