Aus der langen Tradition des handwerklichen
Treppenbaus hat sich ein hoher Qualitätsstandard entwickelt. Dieser Standard ist vom
Deutschen Institut für Bautechnik geprüft und abgesegnet worden und wurde im
Rahmen eines branchenweiten Regelwerkes gefasst. Dieses kann der fachlich
versierte Anwender direkt beim Bundesverband des holz- und
kunststoffverarbeitenden Handwerks bestellen (Telefon 06 11 - 97 34 10).
Damit grenzt sich die handwerkliche Qualitätstreppe klar von einfachen Billiglösungen ab, welche keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Die Versicherungshaftung im Falle eines Unfallschadens ist abhängig davon, ob ein Standsicherheitsnachweis für die Treppe vorliegt. Mit der Holztreppe nach dem Regelwerk Holztreppenbau ist dieser Nachweis gegeben!
| Problemzonen |
Auf unserem Schaubild können Sie erkennen, welche "Problemzonen" eine Treppe aufweisen kann, die nicht nach dem handwerklichen Qualitätsregeln gebaut wurde. Wenn Sie auf Langlebigkeit und Qualität wert legen, sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:
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| Die "bequeme" Treppe |
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Eine ausgewogene Treppe wird als bequem
empfunden. Sie weist ein optimales Verhältnis zwischen Steigung und
Schrittlänge auf. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Aus diesen ergonomischen Grundbedingungen hat sich die goldene Treppenregel abgeleitet, welche zum Kennzeichen einer handwerklich guten Holztreppe geworden ist.
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| Gestemmte Treppe mit Setzstufen |
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Bei der
gestemmten Treppe mit Setzstufen (vertikale Fläche zwischen den
Trittstufen) sind folgende Mindestmaße vorgegeben:
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| Gestemmte Treppe ohne Setzstufen |
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Bei der
gestemmten Treppe ohne Setzstufen (vertikale Fläche zwischen den
Trittstufen) sind folgende Mindestmaße vorgegeben:
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| Eingeschobene Treppe |
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Bei der
eingeschobenen Treppe sind folgende Mindestmaße vorgegeben:
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| Aufgesattelte Treppe |
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Bei der
aufgesattelten Treppe sind unabhängig davon, ob Setzstufen vorgesehen
sind oder nicht, folgende Mindestmaße vorgegeben:
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| Stufenausbildung und Querversteifung |
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