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Treppengeländer Treppengeländer dienen vorrangig zur Sicherheit der Benutzer. Senkrechte Geländerstäbe dürfen einen seitlichen Abstand von maximal 12 cm haben. Bei waagrechter Anordnung der Stäbe oder Bretter darf der Abstand nicht mehr als 4 cm betragen. Die Geländerhöhe beträgt 90 cm, in öffentlichen Gebäuden bis zu 1,10 m. Je nach Bausituation sollte berücksichtigt werden, ob die Treppengeländer demontierbar sein müssen, um sperrige Gegenstände zu transportieren. |
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Treppengeländer aus handwerklich gedrechselten Eichenstäben in rustikalem Ton. |
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Auf Abstand angeordnete waagrechte Geländerbretter erzeugen eher eine geschlossene und kompakte Wirkung. Die Möglichkeiten der geschwungenen Ausführung unterstreichen aber vorteilhaft den Treppenverlauf. |
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Die dünnen Geländersprossen wirken filigran und unterstreichen eine gewisse Leichtigkeit der Konstruktion. |