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Schwellenhöhe 2 cmEine der häufigsten Anpassungsmaßnahmen zur Erschließung der Wohnung für Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Menschen ist die Nachrüstung mit einer Rampe zur Überwindung des Niveauunterschiedes im Eingangsbereich. Die Schwellenhöhe sollte max. auf 2 cm begrenzt werden.

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Der Treppenraum muss gut zu erkennen sein, d. h. es sollte eine verschattungsfreie Ausleuchtung der Stufen wie der unmittelbaren Eingangszone vor der Wohnung gewährleistet sein. Weitwinkelspione ermöglichen ein "Rund-um-Sehen" und kommen dem besonderen Sicherheitsbedürfnis älterer Menschen entgegen.

Eingangsbreiten ausreichend dimensionierren durch klappbare TürenDie Eingangsbreiten sind ausreichend zu dimensionieren. Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 80 cm bzw. 90 cm für Rollstuhlbenutzer aufweisen. Ihre lichte Höhe sollte wenigstens 210 cm betragen. Halterungen für Gehhilfen und Ablagen zum Abstellen von Handtaschen oder Einkaufstaschen erleichtern zusätzlich das Öffnen der Tür.

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