Räumliche Barrieren
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ergeben sich wenn ausreichende Bewegungsräume fehlen. Türen, Flure und Durchgänge müssen ausreichend bemessen sein, damit sich Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte ohne Einschränkung bewegen können. Die Anforderungen für Türbreiten und -höhen, Zugangswege und Flure, Bewegungsflächen vor -und hinter Türen sind in DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 zu entnehmen.
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Vertikale Barrieren
stellen für ältere Menschen und Gehbehinderte das größte Hindernis dar. Stolperfallen lauern allerorten. Die stufen- und schwellenlose Planung und Ausführung von Wohnbereichen und Freiflächen ist deshalb von grundsätzlicher Bedeutung. Unvermeidbare Höhenunterschiede lassen sich durch Rampen, geneigte Ebenen und mechanische Fördersysteme (Aufzüge, Hebebühne, Treppenlift) überwinden.
Anthropometrische Barrieren
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entstehen durch ungenügende Anbringung von Bedienelementen und visuellen Kommunikationsträgern, falsche Bemessungen von Einrichtungen, Ausstattungen und Mobiliar. Die Anordnung und Gestaltung von Information, die Orientierung innerhalb der Umwelt ist auf die Blickperspektiven von Menschen mit Behinderungen und unterschiedlichen Körpergröße abzustimmen. Nähere Ausführungen dazu finden sich  in den Normen DIN 18022 und 18025.
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Sensorische Barrieren
entstehen, wenn Wohnungen, Flure, Eingänge nicht übersichtlich und klar gestaltet sind. Zu beachten sind die unterschiedlichen Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten, von Gehörlosen und Tauben. Gute Lesbarkeit von Informationen, kontrastreiche Farben und ausreichend blendfreie Beleuchtung erleichtern die Erkennbarkeit. Differenzierung von Bodenbelägen, Markierungen an Handläufen ermöglichen die Wahrnehmung ertastbarer Informationen. Darüber hinaus können visuelle Informationen durch akustische Signale ersetzt und unterstützt werden.

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