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Der Schutz vor Wasserschäden erfordert zwischen Wohnung und Balkon oder Terrasse eine Schwelle, deren Oberkante um ca. 15 cm über dem Bodenniveau des Balkons liegt. Diese Höhendifferenz muß für Gehbehinderte und Rollstuhlbenutzer ausgeglichen werden. Das kann man z. B. durch Schwellenbrücken oder Rampen erreichen. Die Lücke außen zwischen Rampe und Schwelle kann häufig mit Hilfe eines Rosts oder einer Rinne ausgeglichen werden.

 

Um der DIN 18 025 zu entsprechen, sollte die Höhendifferenz zwischen Rost und Schwelle 2 cm betragen. Die Überwindung von Schwellenbrücken wird damit nicht nur für Rollstuhlbenutzer, sondern für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erleichtert.

 

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