ausreichende Türdurchgänge,
mindestens 80 cm lichte Breite, für Rollstuhlfahrer sogar 90 cm
Wendeplatz für Rollstuhlfahrer
mind. 1,50 m
gute Erreichbarkeit auch aus
sitzender Position
Weitergehende
Hinweise zur Planung und Gestaltung von barrierefreien Wohnungen finden
sich in den Normen DIN
18025-1 und DIN
18025-2. In der Musterbauordnung
der Länder werden zudem verbindliche Anforderung an bestimmte
Gebäudetypen im Hinblick auf die Barrierefreiheit vorgegeben.