| Im engeren Sinne wird unter Holzschutz der
Schutz gegen Wertminderung oder Zerstörung des Holzes durch Pilze und
Insekten oder Feuer verstanden. Dabei wird durch technische oder
chemische Maßnahmen das Holz entweder vorbeugend behandelt oder ein
vorliegender Befall bekämpft.
Holzschutzmittel, die zur vorbeugenden Behandlung oder zur Bekämpfung eines Befalls bestimmt sind, bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Für alle übrigen Anwendungen unterziehen sich die Hersteller einer freiwilligen vergleichbaren Qualitätskontrolle im Rahmen der "Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V." |
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Vorbeugender Holzschutz für Außenbauteilev |
Beim vorbeugenden Holzschutz für Außenbauteile sind die Vorgaben der DIN 68800 Teil 2 und DIN 68800 Teil 3 zu beachten. Zunächst ist also auf eine geeignete Holzart mit möglichst hoher Resistenz gegenüber Pilzen und Insekten und auf einen guten konstruktiven Holzschutz zu achten.
Erst dann sollte auf den chemischen Holzschutz zurückgegriffen werden. Bei der Auswahl und der Beurteilung der vorliegenden Gefährdung des Bauteils können wiederum die Normteile 2 und 3 der DIN 68800 zugrunde gelegt werden. Das bedeutet hinsichtlich der Auswahl des konkreten Holzschutzmittels, dass nur geprüfte und überwachte Mittel gemäß ihrer Klassifizierung Iv, P, W oder E zum Einsatz kommen sollten. Aufgrund der unterschiedlichen Einbringverfahren bleibt die Anwendung häufig dem Fachbetrieb vorbehalten.
Aber auch der ambitionierte Heimwerker sollte auf die Prüf- und Überwachungszeichen bei der Auswahl eines Holzschutzmittels achten und sich dabei vom Fachmann beraten lassen. Beim Kauf eines Gebindes ist unbedingt auf eine ausführliche Gebrauchsanweisung und das Sicherheitsdatenblatt zu achten. Deren Vorgaben sind bei der Verarbeitung genauestens zu befolgen.
Vorbeugender Holzschutz innen |
Ein vorbeugender Holzschutz mit chemischen Mitteln von Holzbauteilen in Innenräumen ist in der Regel nicht erforderlich. Es handelt sich bei den Teilen nicht um statisch tragende Teile. Sofern eine ausreichende Belüftung der Räume gewährleistet ist, findet dort auch keine Auffeuchtung statt, die einen Befall von Pilzen erwarten lässt.
Beim Einsatz von Lacken und Lasuren im Innenbereich ist darauf zu achten, dass nicht versehentlich ein Mittel für die Außenanwendung mit Holzschutzmittelwirkstoffen zum Einsatz gelangt. Die Kennzeichnung mit dem "Blauen Engel" bietet die Gewähr dafür, dass es sich um ein schadstoffarmes Produkt handelt, wenig Lösemittel enthält und frei von wirksamen Zusätzen gegen Holzschädlinge ist.
Bekämpfender Holzschutzv |
Der bekämpfende Holzschutz bei einem vorliegenden Insekten- oder Pilzbefall sollte auf jeden Fall dem Fachmann überlassen werden. Denn hier muss zunächst das Schadensbild analysiert und bei tragenden Konstruktionen gegebenenfalls die Resttragfähigkeit beurteilt werden. Je nach Art des Befalls, besteht u. U. sogar eine Meldepflicht gegenüber den Behörden.
Die Bekämpfungsverfahren setzen dann zum Teil sehr giftige Stoffe ein, bei deren Verarbeitung eine Reihe von Schutzmaßnahmen hinsichtlich Umwelt und Gesundheit zu beachten sind. Und schließlich sollen nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung keine weiteren Gefahren für den Nutzer von dem Bauteil ausgehen. Die unterschiedlichen Verfahren sind in der DIN 68800 Teil 4 beschrieben.
Bei den mittlerweile in Fach- und Heimwerkermärkten angebotenen Bekämpfungsmittel ("Holzwurm-Tod" o. ä.) ist wiederum auf die Prüf- und Überwachungszeichen bei der Auswahl zu achten und die Beratung vom Fachmann erforderlich. Beim Kauf eines Gebindes ist unbedingt auf eine ausführliche Gebrauchsanweisung und das Sicherheitsdatenblatt zu achten. Deren Vorgaben sind bei der Verarbeitung genauestens zu befolgen. Durch gezielte Injektion von solchen Holzschutzmitteln in die Fraßgänge der Larven lassen sich diese sicher abtöten, wobei hier natürlich Rückstände des Präparates im Holz verbleiben und später ausdunsten können. Deswegen ist es wichtig, ein geeignetes und für Menschen unbedenkliches Mittel zu verwenden. Auch der spätere Verwendungszweck des so behandelten Bauteils oder Möbels ist dabei zu berücksichtigen - es sollte z. B. dann nicht zur Aufbewahrung von Lebensmitteln oder als Kinderspielzeug dienen. Will man diesbezüglich kein Risiko eingehen, so sollten vom Fachbetrieb Begasungs- oder Heißluftverfahren zur Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden.