Um eine professionelle Betreuung und Wartung Ihrer Fenster und Türen zu gewährleisten, bietet es sich an, mit einem Tischler in Ihrer Nähe einen Wartungsvertrag abzuschließen. Auch Türanlagen und Wintergärten benötigen heute eine Vielzahl von Beschlag- und Antriebssystemen, die einer regelmäßigen Kontrolle und Pflege bedürfen.

Bei öffentlichen Gebäuden wie auch Büro- und Hotelbauten ist ein Wartungsintervall von mindestens einmal im Jahr zu empfehlen. Die Kontrolle sicherheitsrelevanter Funktionen sollte zweimal im Jahr erfolgen. Im Wohnungsbau reicht eine professionelle Kontrolle in der Regel alle zwei Jahre aus. Aus der Praxis heraus empfiehlt es sich, eventuell anfallende Malerarbeiten nicht vertraglich, sondern fallweise abzustimmen.

Sicherheitsrelevante Instandhaltung
ist dort erforderlich, wo immer einer volle Funktionsfähigkeit von Beschlägen und absturzsichernden Teilen gewährleistet sein muss.

Allgemeine Instandhaltung
dienst der langfristigen Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bauteile und gewährleistet damit deren lange Lebensdauer.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsrelevante Instandhaltung
Bereich Maßnahme
1. Beschläge
Alle Beschläge welche
- Risse
- Abnutzungen
- lose Verbindungen
aufweisen, müssen ausgetauscht werden.
Die Beschläge werden auf einen festen Sitz kontrolliert. Abgerissene Schrauben werden ersetzt.
2. Absturzsichernde
   Bauteile
Der Zustand dieser Bauteile muss genau kontrolliert werden. Alle Mängel, die deren Funktion beeinträchtigen werden umgehend beseitigt. 
Die Befestigung der Bauteile wird geprüft und bei Bedarf erneuert.

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Allgemeine Instandhaltung
Bereich Maßnahme
1. Beschläge
Reinigen der Wetterschutzschienen, freilegen von Abflusslöchern
Prüfung und Nachstellen der Gängigkeit und Schließung der Türen und Fensterflügel
2. Fenster- und Türrahmen
Kontrolle Holzfeuchte in den Rahmen, evtl. Maßnahmen zur Abtrocknung oder Sanierung vorbereiten
Prüfen der Eck- und Stoßverbindungen, abdichten offener Fugen
Prüfen der Holzprofile auf Risse, größere Risse abdichten
3. Verglasung
Die Verglasung wird überprüft auf
- Einläufe in den Scheiben
- Dichtigkeit des Randverbundes
- funktionierende Dampfdruckausgleichsöffnungen im Glasfalz
Prüfung der Glasabdichtung, schadhafte Dichtbereiche erneuern
4. Oberflächenbeschichtung
Beschichtung kontrollieren und Anfangsschäden durch Pflegemittel beseitigen, bei größeren Schäden den erforderlichen Malerbedarf abstimmen
Metallteile auf deren Oberfläche kontrollieren und Anfangsschäden beseitigen
5. Einbau und Abdichtung
Prüfung der Abdichtung zum Baukörper auf der Raumseite, 
Ausbessern schadhafter Bereiche
Prüfung der Abdichtung zum Baukörper auf der Außenseite, 
Ausbessern schadhafter Bereiche
Bei größeren Bauschäden einleiten von Sanierungsmaßnahmen
6. Zusatzteile
Unter Zusatzteile werden weitere Funktionselemente wie Rollläden, Lüftungseinrichtungen, einbruchhemmende Elemente usw. verstanden.
Überprüfen der Funktionsfähigkeit dieser Bauteile, evtl. Einleiten von Sanierungsmaßnahmen

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