B randschutz Wände 
Bauteile, die nicht durch DIN 4102 Teil 4 klassifiziert sind, müssen innerhalb einer Brandprüfung ihre Feuerwiderstandsklasse nachweisen. Entsprechend wird das Bauteil eingeteilt in die Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180. Die Feuerwiderstandsklasse ist abhängig von:
der ein- oder mehrseitigen Brandbeanspruchung
dem verwendeten Baustoff oder Baustoffverbund
den Abmessungen des Bauteils
der Ausbildung der Anschlüsse, Auflager, Halterungen, Befestigungen, Fugen und Verbindungsmitteln
der statischen Beanspruchung
der Anordnung von Bekleidungen wie Ummantelungen, Putze, Unterdecken...

Die wesentlichen Anforderungen an Wände im Hinblick auf den Feuerschutz sind in der Landesbauordnung festgelegt.

aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Bauteilprüfung
aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Benennung von Bauteilen
aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Beispiel statischer Anschluss
aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Beispiel gleitender Anschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Bauteilprüfung


Die Feuerwiderstandsdauer wird unter definierten Prüfbedingungen ermittelt. Sie entspricht der Zeit, während der das Bauteil unter definierten Randbedingungen die folgenden Anforderungen erfüllt:
Beibehaltung der Tragfähigkeit während der Beurteilungszeit
Wahrung des Raumabschlusses, wobei auf der dem Feuer abgewandten Seite keine Temperaturerhöhungen von mehr als 140 °C auftreten dürfen.

Zur zur Auswahl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Benennung von Bauteilen

In Abhängigkeit von den verwendeten Baustoffen gelten für Bauteile mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse die Benennungen nach untenstehender Tabelle. Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen setzt voraus, dass flankierende Bauteile mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen. In Abhängigkeit von der Brennbarkeit der einzelnen Bestandteile erfolgt die Benennung der Wände wie folgt: 

Feuerwider-
standsklasse

Baustoffklasse nach DIN 4102

Kurz-
bezeichnung

bauaufsichtliche
Benennung

wesentliche Teile übrige Teile
F 30 B B F 30-B fh = feuerhemmend
F 30 A B F 30-AB fh
F 30 A A F 30-A fh
F 60 B B F 60-B -
F 90 B B F 90-B -
F 90 A B F 90-AB fb = feuerbeständig
F 90 A A F 90-A fb

Die Benennung von Metallständerwänden mit Gipsplattenbeplankung lautet in der Regel F 30-A bis F 180-A. Holzständerwände erhalten die Benennung F 30-B bis F 90-B.

Zur zur Auswahl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Beispiel starrer Bauteilanschluss

Brandschutztechnisch klassifizierte Montagewände können mit herkömmlichen Kunststoff-Schlagdübeln an der massiven Rohdecke angeschlossen werden. Alle starren Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen dicht ausgeführt werden. Dichtungsmaterialien zur Anschlussbildung müssen im allgemeinen aus Baustoffen der Baustoffklasse A bestehen.  Eine Reduzierung der brandschutztechnischen Beplankungsdicke im Sockelbereich ist nur zulässig, wenn durch eine Hinterfütterung der Beplankung im Wandhohlraum sichergestellt wird, dass die notwendige Beplankungsdicke an jeder Stelle der Wand gewährleistet ist.

Zur zur Auswahl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aufzaehl-1.gif (1068 Byte) Beispiel gleitender Bauteilanschluss

Gleitende Anschlüsse an angrenzende Massivbauteile, wie z. B. Glasfassaden, sind dicht herzustellen. Die Breite der Bewegungsfugen darf max. 20 mm betragen; äußere Beplankungslagen müssen die Fugen mindestens 20 mm überdecken.

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