| B | randschutz Wände |
Bauteile, die nicht durch DIN
4102 Teil 4 klassifiziert sind, müssen innerhalb einer Brandprüfung
ihre Feuerwiderstandsklasse nachweisen. Entsprechend wird das Bauteil
eingeteilt in die Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180. Die
Feuerwiderstandsklasse ist abhängig von:
Die wesentlichen Anforderungen an Wände im Hinblick auf den Feuerschutz sind in der Landesbauordnung festgelegt. |
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Die Feuerwiderstandsdauer wird
unter definierten Prüfbedingungen ermittelt. Sie entspricht der Zeit,
während der das Bauteil unter definierten Randbedingungen die folgenden
Anforderungen erfüllt:
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In Abhängigkeit von den verwendeten Baustoffen gelten für Bauteile mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse die Benennungen nach untenstehender Tabelle. Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen setzt voraus, dass flankierende Bauteile mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen. In Abhängigkeit von der Brennbarkeit der einzelnen Bestandteile erfolgt die Benennung der Wände wie folgt:
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Feuerwider- |
Baustoffklasse nach DIN 4102 |
Kurz- |
bauaufsichtliche |
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| wesentliche Teile | übrige Teile | |||
| F 30 | B | B | F 30-B | fh = feuerhemmend |
| F 30 | A | B | F 30-AB | fh |
| F 30 | A | A | F 30-A | fh |
| F 60 | B | B | F 60-B | - |
| F 90 | B | B | F 90-B | - |
| F 90 | A | B | F 90-AB | fb = feuerbeständig |
| F 90 | A | A | F 90-A | fb |
Die Benennung von Metallständerwänden mit Gipsplattenbeplankung lautet in der Regel F 30-A bis F 180-A. Holzständerwände erhalten die Benennung F 30-B bis F 90-B.
| Brandschutztechnisch klassifizierte Montagewände können mit herkömmlichen Kunststoff-Schlagdübeln an der massiven Rohdecke angeschlossen werden. Alle starren Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen dicht ausgeführt werden. Dichtungsmaterialien zur Anschlussbildung müssen im allgemeinen aus Baustoffen der Baustoffklasse A bestehen. Eine Reduzierung der brandschutztechnischen Beplankungsdicke im Sockelbereich ist nur zulässig, wenn durch eine Hinterfütterung der Beplankung im Wandhohlraum sichergestellt wird, dass die notwendige Beplankungsdicke an jeder Stelle der Wand gewährleistet ist. |
| Gleitende Anschlüsse an angrenzende Massivbauteile, wie z. B. Glasfassaden, sind dicht herzustellen. Die Breite der Bewegungsfugen darf max. 20 mm betragen; äußere Beplankungslagen müssen die Fugen mindestens 20 mm überdecken. |