Kontrolle und Wartung

Das Produkt für den vorbeugenden Brandschutz hat seine Eignung durch zahlreiche Prüfungen, gutachterliche Stellungnahmen sowie einer allgemein bauaufsichtlichen Zulassung nachgewiesen. Als Bauelement mit einer zugesicherten Eigenschaft durch ein Ü-Zeichen verlässt es den Herstellungsort. Es folgt der Einbau und Einsatz beim Bestimmungsort sowie der tägliche Gebrauch. Der größte Teil von Rauch- und Feuerabschlüssen ist unsachgemäß eingebaut. Bereits bei der Montage entstehen die meisten Fehler als Schwachpunkte zur Eignung der Feuerbeständigkeit oder des Rauchschutzes.

Beim Einbau solcher Elemente ist unbedingt die Einbauanleitung des Herstellers zu befolgen. Es dürfen auch nur die beigefügten Verbindungsmittel der Zarge zur Wand verwendet werden.

Kontrolle Die Häufigkeit von durchzuführenden Kontrollen ist von dem Gebrauchsmuster abhängig. Als Richtlinie sollten Kontrollen in regelmäßigen Abständen bei folgenden Einbausituationen durchgeführt werden.
  • Türen in Flucht- und Rettungswegen bei Gebäuden mit besonderer Nutzung wie z.B. Krankenhäuser, Schulen, etc. sollten Kontrollen wöchentlich bis 14 Tage durchgeführt werden
  • Türen in Gebäuden mit normaler Nutzung wie z.B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, etc. sollten monatlich kontrolliert werden
  • Türen als Abschlüsse zu selten begangenen Räumen wie z.B. Abschlüsse zu Installationsschächten monatlich kontrollieren

Sofern bei Kontrollgängen keine sichtbaren Mängel erkannt werden, sollte eine ausführliche Wartung der Türen in einem Rhythmus von ca. einem Jahr erfolgen. Werden Reparaturen bei der Kontrolle oder der Wartung verzeichnet, so sind diese unmittelbar und unverzüglich auszubessern.

Durchführung einer Kontrolle bei Drehflügeltüren
Unter Kontrolle versteht man eine Sicht- und Funktionskontrolle. Hierbei sollten im wesentlichen folgende Kontrollen durchgeführt werden:

Wartung

Durchführung einer Wartung bei Drehflügeltüren
Die Wartung von Feuer- und Rauchabschlüssen bedarf einer intensiveren Begutachtung des Türelementes als bei der Kontrolle. Sie schließt die Checkliste der Kontrolle jedoch nicht aus, sondern ist als zusätzlich durchzuführende Wartungsarbeiten zu sehen. Im einzelnen werden die Bereiche Türbänder, Schloss, Beschlag, Schnappriegel bzw. Falztreibriegel, Obentürschließer, Schließfolgeregler, Federbänder, Gummidichtungen, Bodendichtungen, Brandschutzleisten, Panikfunktion geprüft.

Türbänder
(bei Konstruktions-
bändern nach
DIN 18 272)

Gewindestift lösen
Bandstift herausnehmen
Kugellager überprüfen und ggf. austauschen
Bandstifte säubern und fetten
Kugellager und Bandstifte wieder einsetzen
Gewindestift festdrehen
Bei Bändern anderer Bauart sind die Wartungsanleitungen der Hersteller zu beachten
Schloss

Falle und Riegel auf Funktion prüfen
Falle und Riegel säubern und ggf. leicht nachfetten
Schloss auf festen Sitz prüfen, ggf. Schrauben am Schlossstulp nachziehen
Beschädigte, evtl. nicht mehr gangbare Schlösser ersetzen
Wartungsanleitung der Hersteller beachten
Beschläge
Auf festen Sitz prüfen
eventuell Schrauben nachziehen bzw. ersetzen
Schnappriegel bzw. Falztreibriegel
Falle prüfen, säubern und ggf. leicht nachfetten
evtl. Schrauben am Stulp nachziehen
beschädigte Schlösser austauschen
Wartungsanleitungen der Hersteller beachten
Obertürschließer
Schließer und Schließerarm auf festen Sitz prüfen
Einstellung des Türschließers überprüfen
ggf. Nachjustieren der Schließstärke bzw. des Endanschlages
Einstell- und Wartungsanleitung der Hersteller beachten
Schließfolgeregler
Aufliegenden Schließfolgeregler auf festem Sitz und einwandfreie Funktion überprüfen und ggf. an der Justierschraube nachstellen
verdeckt liegenden Schließfolgeregler auf einwandfreie Funktion überprüfen und ggf. einstellen
Anschlagböcke der Schließfolgeregler, bei Türen, bei denen die Anschlagböcke mittels zwei Schrauben unterhalb des Türfalzes im Türkasten befestigt sind, müssen Zahnscheiben untergelegt werden und die Schrauben sind neu festzuziehen
Federbänder Nach DIN 4102 Teil 18 Abs. 4.1.4 dürfen Federbänder nach DIN 18 262 und DIN 18 272 nur für Türblätter mit einem Gewicht bis 80 kg eingesetzt werden. Eine Wartung erfolgt durch eine Überprüfung des Federbandes und ggf. Einstellung der Schließstärke mit einem Spannstift.
Falzdichtungen Dichtungssysteme unterliegen wegen ihrer chemischen Zusammensetzung einem natürlichen Verschleiß und müssen in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Bei der Wartung ist der Zustand der Falzdichtungen zu überprüfen. Fehlende oder beschädigte Dichtungen sind zu ersetzen. Die Eckstöße der Dichtungen müssen entsprechend der Baumusterprüfung vulkanisiert sein. Übergestrichene Dichtungen sind zu erneuern, da die Funktion der Dichtung durch den Farbanstrich nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bodendichtung Für die Eignung der Rauchdichtheit ist die Funktionalität der Bodendichtung wie auch die Falzdichtung von höchster Bedeutung. Bei nicht funktionierenden Bodendichtungen kann die Dichtheit nach DIN 18 095 Teil 1 über das Dreifache des geforderten Grenzwertes ansteigen. Insbesondere bei der Bodendichtung ist darauf zu achten, dass sie im geschlossenen Zustand der Tür vollflächig und dicht auf dem Boden aufliegt. Beschädigte Bodendichtungen sind zu erneuern. Sichtbare Leckagen im Fußboden sind auszubessern. Der Anpressdruck der Dichtung kann über die seitlichen Verstellschrauben (je nach Hersteller) geändert werden. Eingebaute Flachrundschwellen sind auf einen festen Sitz zu überprüfen. Weiterhin sind die Einstell- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu beachten.
Panik-Funktion Anforderungen an Paniktürverschlüsse werden nach EN 179 Ausgabe 1997 sowie EN 1125 Ausgabe 1997 geregelt. Die Panikfunktion ermöglicht die Flucht durch die Tür bei zuvor verschlossenem Zustand. Schlossriegel und Falle müssen auch bei Druck auf das Türblatt durch den Drücker vollständig zurückgezogen werden. Bei gleichzeitiger Öffnung von Gang- und Standflügel muss dieses zwängungsfrei erfolgen
Feststellanlagen / Feststellvorrichtungen Feststellanlagen/Feststellvorrichtungen werden in der DIN 4102 Teil 18 Abs. 2.4.14 - 15 beschrieben und gehören zu den Zusatzeinrichtungen von Rauch- und Feuerabschlüssen. Ihre Verwendung bedarf einem Eignungsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBT. Für die Wartung von Feststellanlagen hat das DIBT eine Richtlinie herausgegeben. Hierin heißt es:

"Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern im Zulassungsbescheid nicht eine kürzere Frist angegeben ist.
Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind bei dem Betreiber aufzubewahren."

Zurück zur Normübersicht