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Im Brandschutz werden Abschlüsse von Öffnungen in Bauteilen mit einer geforderten Feuerwiderstandsdauer "Feuerschutzabschlüsse" genannt. Hierzu zählen Drehflügeltüren, Schiebetüren, Tore, Rollläden, Klappen, etc. Feuerabschlüsse sind selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Türen dieser Bauart erfüllen nicht unmittelbar die Eignung einer Rauchschutztür. Dieser Verwendbarkeitsnachweis muss extra durch Prüfung nach DIN 18 095 geführt werden. Feuerschutztüren sind geregelte Bauteile nach der Bauteilregelliste A des DIBT. Das bezieht sich jedoch nur auf Stahltüren nach DIN 18 082. Holztüren sind keine geregelten Bauprodukte und müssen einen Verwendbarkeitsnachweis nach DIN 4102 Teil 5 und Teil 18 führen. Zusätzlich ist eine bauaufsichtliche Zulassung vom DIBT und die Fremdüberwachung der Herstellung von Feuerschutzabschlüssen nötig. Die wesentlichen Anforderungen an Rauch- und Feuerschutztüren sind in der Landesbauordnung festgelegt. |
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Bestandteile
einer Feuerschutztür
Feuerschutztüren werden als kompaktes Türsystem nach DIN 4102 Teil 5 und Teil 18 geprüft. Sie bestehen im wesentlichen aus folgenden Komponenten:
| Türblatt | |
| Verglasung | |
| Zarge | |
| Bänder | |
| Schloss | |
| Drücker | |
| Zargendichtung | |
| Bodendichtung | |
| Türschließer | |
| Feststelleinrichtung | |
| Kennzeichnungsschild | |
| Befestigungsmaterial |
Die Abmessungen von Feuerschutztüren und die Baurichtmaße der Öffnungen dürfen weder über- noch unterschritten werden.
Eignung
und Bescheinigung
Feuerschutztüren müssen entsprechend ihrer Zulassung durch das DIBT
gekennzeichnet werden. Das Kennzeichenschild aus Stahlblech 52 x 105 mm oder
20 x 148 mm muss mit erhabenen Buchstaben folgende Angaben beinhalten:
Der Hersteller solcher Türen ist verpflichtet, bei der Auslieferung von Feuerschutztüren eine Einbauanleitung, Wartungsanleitung sowie ein Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) einer anerkannten Zertifizierungsstelle mitzuliefern.
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| Auch im denkmalgeschützten Bereich ist es möglich; mit moderner Technik ein Optimum an Brandschutz zu gewährleisten. Hier wurden in einem mittelalterlichen Kloster maßgefertigte T 30-Türsysteme erstellt, welche sich harmonisch in das Ambiente einfügen und den Raum gestalterisch aufwerten. |
Einbau
Feuerschutzabschlüsse dürfen nur nach der Einbauanleitung eingebaut
werden. Nur dann können die geforderten Eigenschaften der Tür. Ein Großteil aller
Feuerschutztüren sind falsch eingebaut, weil sich die Monteure nicht an die
Einbauanleitung halten.
Jede Feuerschutztür wird im Rahmen der Bauteilzulassung auch im Hinblick auf die Art der Befestigung der Tür an das umgebende Wandteil geprüft. Typischerweise sind das Mauerwerke > 11,5 cm und Betonwände > 10 cm. Die Einbauanleitung ist darauf genau abgestimmt. Jede Abweichung davon führt dazu, dass es sich nicht mehr um eine zugelassene Feuerschutztür handelt! Für andere Wandkonstruktionen als in der Einbauanleitung beschrieben bedarf es immer der ausdrücklichen Prüfung und Zulassung!
!!! Feuerschutzabschlüsse sind nicht automatisch für alle Wandkonstruktionen zugelassen !!!
Aus der Grundsatzanforderung der Musterbauordnung (MBO) § 3 Abs. 1 gehen die Anforderungen an die Instandhaltung von baulichen Anlagen hervor. Hierunter fallen ebenfalls Feuer- und Rauchschutztüren. Für die Instandhaltung solcher Anlagen ist der Betreiber dieser Anlagen gemäß der MBO verpflichtet. Die Gegenwart zeigt jedoch immer wieder ein anderes Bild solcher Anlagen. Das nebenstehende Bild zeigt eine Feuerschutztür nach einem Brand, die bewusst durch eine Kette aufgehalten wurde und somit ihre Eigenschaft als Feuerschutztür verloren hat.
Für eine ordnungsgemäße Wartung und Kontrolle sind bestimmte Maßnahmen erforderlich.
Änderungen an Feuerschutzabschlüssen (FSA) sind nach den DIBT-Richtlinien "Änderungen bei Feuerabschlüssen" begrenzt zulässig, wobei diese Änderungen zum Teil
| an bereits hergestellten und eingebauten FSA oder | |
| ausschließlich bei der Herstellung von FSA im Werk |
durchgeführt werden dürfen. Weitere Änderungen und Ergänzungen an FSA, die das zulässige Maß übersteigen, benötigen eine Zustimmung im Einzelfall der Obersten Bauaufsichtsbehörde.