| B | randschutz Decken |
Bauteile, die nicht durch DIN
4102 Teil 4 klassifiziert sind, müssen innerhalb einer Brandprüfung
ihre Feuerwiderstandsklasse nachweisen. Entsprechend wird das Bauteil
eingeteilt in die Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180. Die
Feuerwiderstandsklasse ist abhängig von:
Die wesentlichen Anforderungen an Decken im Hinblick auf einen ausreichenden Brandschutz sind in der Landesbauordnung festgelegt. |
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Die Feuerwiderstandsdauer wird
unter definierten Prüfbedingungen ermittelt. Sie entspricht der Zeit,
während der das Bauteil unter definierten Randbedingungen die folgenden
Anforderungen erfüllt:
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In Abhängigkeit von den verwendeten Baustoffen gelten für Bauteile mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse die Benennungen nach untenstehender Tabelle. Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen setzt voraus, dass flankierende Bauteile mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer aufweisen. Die bauaufsichtliche Benennung der Deckenkonstruktionen erfolgt im Abhängigkeit von der Brennbarkeit der Bestandteile wie folgt:
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Feuerwider- |
Baustoffklasse nach DIN 4102 |
Kurz- |
bauaufsichtliche |
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| wesentliche Teile | übrige Teile | |||
| F 30 | B | B | F 30-B | fh = feuerhemmend |
| F 30 | A | B | F 30-AB | fh |
| F 30 | A | A | F 30-A | fh |
| F 60 | B | B | F 60-B | - |
| F 90 | B | B | F 90-B | - |
| F 90 | A | B | F 90-AB | fb = feuerbeständig |
| F 90 | A | A | F 90-A | fb |
Die Benennung von Metallständerwänden mit Gipsplattenbeplankung lautet in der Regel F 30-A bis F 180-A. Holzständerwände erhalten die Benennung F 30-B bis F 90-B.
| Brandbeanspruchung von unten
Der Brandschutz wird dabei von einer Unterdecke oder Deckenbekleidung in Verbindung mit der Holzbalkendecke übernommen. Die brandschutztechnische Klassifizierung der Decke wird durch die Plattenart (GFK), die Beplankungsdicke und die Art und Ausführung der Unterkonstruktion bestimmt. Die Beplankung ist dicht und fugenlos auszuführen, Anschlüsse an flankierende Bauteile sind durch Verspachtelung abzudichten. Brandbeanspruchung von oben Bei zu berücksichtigender Brandbeanspruchung von oben ist eine oberseitige Beplankung und ein schwimmender Estrich oder Fußboden vorzusehen. Anstelle des Estrichs können auch eine mindestens 19 mm dicke Spanlatte oder mindestens 21 mm starke Spundbretter aus Nadelholz verwendet werden. |
Einzelne elektrische Leitungen dürfen durch die Beplankung geführt werden wenn der verbleibende Restquerschnitt mit Spachtelmasse oder Steinwolle verschlossen wird. Gebündelte elektrische Leitungen sind mit zugelassenen Abschottungen zu versehen. |
Einbauten
und Durchdringungen
Alle Abweichungen von der ungestörten Regelfläche sind im Brandversuch zu prüfen und per Prüfzeugnis oder gutachtlicher Stellungnahme nachzuweisen. Durch Deckenaufbauten unter Decken dürfen Abhänger, z. B. für Lampen, geführt werden, wenn der Durchführungsquerschnitt nicht größer als der Hängerquerschnitt ist. Sprinklerleitungen sind ebenfalls zulässig.
Bekleidungen
und Beschichtungen
Bekleidungen und Beschichtungen der Deckenoberfläche sowie Dampfsperren und -bremsen sind zulässig, sofern sie nicht aus Stahlblech bestehen und eine Dicke von höchstens 0,5 mm aufweisen.