V erdingungsordnung für Bauleistungen   

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen stellt den wichtigsten Rahmen dar, unter dem sich Bauherren, Architekten und Handwerker zusammenarbeiten. Damit die VOB rechtlich wirksam werden kann, muss sie von den Beteiligten ausdrücklich vertraglich vereinbart worden sein!

VOB Teil C

Im Teil C der VOB sind alle wesentlichen Bereiche der fachlichen Zusammenarbeit beschrieben, um die Abstimmung zwischen den Beteiligten auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen.

DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18334 ATV - Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18355 ATV - Tischlerarbeiten
DIN 18356 ATV - Parkettarbeiten
DIN 18357 ATV - Beschlagarbeiten
DIN 18358 ATV - Rollladenarbeiten
DIN 18361 ATV - Verglasungsarbeiten
DIN 18363 ATV - Maler- und Lackierarbeiten

Alle VOB-Normen sind auch über den Beuth-Verlag online einsehbar. Man muss sich allerdings als Nutzer zunächst anmelden, bevor der Zugang zu den Normen möglich ist.

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