| V | erdingungsordnung für Bauleistungen |
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Die Verdingungsordnung für Bauleistungen stellt den wichtigsten Rahmen dar, unter dem sich Bauherren, Architekten und Handwerker zusammenarbeiten. Damit die VOB rechtlich wirksam werden kann, muss sie von den Beteiligten ausdrücklich vertraglich vereinbart worden sein! |
VOB Teil C
Im Teil C der VOB sind alle wesentlichen Bereiche der fachlichen Zusammenarbeit beschrieben, um die Abstimmung zwischen den Beteiligten auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen.
| DIN 18299 | Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art |
| DIN 18334 | ATV - Zimmer- und Holzbauarbeiten |
| DIN 18355 | ATV - Tischlerarbeiten |
| DIN 18356 | ATV - Parkettarbeiten |
| DIN 18357 | ATV - Beschlagarbeiten |
| DIN 18358 | ATV - Rollladenarbeiten |
| DIN 18361 | ATV - Verglasungsarbeiten |
| DIN 18363 | ATV - Maler- und Lackierarbeiten |
Alle VOB-Normen sind auch über den Beuth-Verlag online einsehbar. Man muss sich allerdings als Nutzer zunächst anmelden, bevor der Zugang zu den Normen möglich ist.