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Ausgasung von Formaldehyd
Bei harnstoffharzgebundenen Spanplatten besteht das Problem des kontinuierlichen Ausgasens von Formaldehyd. Durch die Luftfeuchtigkeit wird der "Härter" Formaldehyd in geringen Mengen aus der Platten herausgelöst. Hinzu kommt, dass in der Fertigung der Platten grundsätzlich mit einem geringem Überschuss an Formaldehyd gearbeitet werden muss. Dieser Überschuss entweicht langsam in der späteren Nutzungsphase.
Formaldehyd ist als krebserzeugender Stoff der Kategorie 3 zugeordnet, d. h. es besteht möglicherweise eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen. Hintergrund für die Einstufung sind Tierversuche an Ratten, welche Krebswucherungen bei intensiver Begasung von Formaldehyd aufwiesen.
Formaldehyd ist zudem ein Stoff, welcher insbesondere die Augen und Atemorgane reizt und zu Kontaktekzemen führen kann. Bei der Verarbeitung ist ein MAK-Wert von 0,5 ppm vorgegeben, die Geruchsschwelle liegt allerdings schon bei 0,05 ppm. In Wohn- und Büroräumen hat die Gefahrstoffverordnung deshalb einen maximal zulässigen Grenzwert von 0,1 ppm Formaldehyd in der Raumluft vorgeschrieben. Dazu wurden die Spanplatten in verschiedene Emissionsklassen eingeteilt, deren niedrigste Stufe E 1 die Einhaltung dieses Grenzwertes gewährleisten soll. In Deutschland werden ausschließlich nur noch E 1-Platten hergestellt. Aus der Fertigung ausländischer Produktionen insbesondere aus Osteuropa wurden auch deutlich überhöhte Formaldehydemissionen nachgewiesen. Unter folgenden Umständen kann es auch bei Verwendung von E 1-Platten zu einer Überschreitung des Grenzwertes für Formaldehyd kommen:
Alle diese Faktoren haben erheblichen Einfluss auf die mögliche Überschreitung des Grenzwertes von Formaldehyd im Raum. Dies wird von Gerichten als "erheblicher" Mangel anerkannt.
Umweltzeichen für Spanplatten
Die Bemühungen um eine weitere Reduzierung von Formaldehydemissionen haben zur Schaffung eines "Umweltengels" geführt, dem RAL-Umweltzeichen 76 für "Emissionarme Holzwerkstoffplatten", welches neben den Spanplatten auch alle anderen gebräuchlichen Holzwerkstoffplatten mit einschließt. Der Emissionsgrenzwert ist für solche Platten auf 0,05 ppm festgelegt worden. Diesbezüglich sollte man bei seinem Plattenhändler nachfragen.
Dabei darf grundsätzlich nicht vergessen werden, dass Formaldehyd kein künstlicher Stoff ist, sondern auch in jedem Massivholz in einer Konzentration von ungefähr 0,01 ppm vorkommt. Es kann deshalb keine sogenannten "formaldehydfreien" Platten geben, auch wenn zuweilen damit Werbung gemacht wird. Dabei handelt es sich in der Regel um isocyanatgebundene Platten, welche formaldehydfrei verleimt wurden. Eine Übersicht der aktuellen Hersteller von Holzwerkstoffplatten mit dem Zeichen des Umweltengels kann unter der Internetadresse des Umweltbundesamtes eingesehen werden.