Zusammenarbeit mit Architekten 
und anderen Gewerken

Im Objektbereich kooperiert der Tischler mit vielen Partnern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg aller Beteiligten. Die Leistungen des Tischlerhandwerk decken dabei einen weites Leistungsspektrum ab. Im Objektbereich ist Erfahrung und ein hohes Maß an Qualitätsbewußtsein erforderlich, damit die Einrichtung den besonderen Herausforderungen an die Gestaltung und Funktionalität gewachsen ist. Der Tischler unterstützt hierbei den Architekten mit seiner Kompetenz, damit jedes Objekt auch langfristig ein Erfolg werden kann. 

Das Thema "Formaldehyd" ist weithin noch bekannt. Hier entstehen vielfältige Fragen im Zusammenhang mit der Inneneinrichtung. Ebenso gibt es vielfach Unsicherheiten im Zusammenhang "Lösungsmitteln" oder "Holzschutzmitteln". Zu diesen gesundheitlichen Aspekten finden im Abschnitt Gesundheit aktuelle Hinweise, wie der Stand der Technik diese Problembereiche in den Griff bekommen kann.
Die Vielfalt der möglichen Objekteinrichtungen lässt sich nur schwer fassen. Im Kapitel Übersicht werden Ihnen einige gelungene Beispiele für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Tischlern und Architekten vorgestellt.
Eine systematische Abstimmung auf Basis der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist Grundlage für eine geordnete Zusammenarbeit zwischen Bauherrn und Handwerker. Die VOB gliedert sich in die verschiedenen Bereiche. Je nach Gewerkeorientierung gibt es fachspezifische Vorgaben, welche als DIN-Norm formuliert sind. Im Kapitel VOB finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Norm-Vorgaben für den Objektbau.
Die ständig steigenden Anforderungen an die unterschiedlichsten Nutzungsvorgaben der Kunden erfordern eine zunehmende Zusammenarbeit unter den Tischlern und anderen Handwerksberufen. Gewerkeübergreifende Kooperationen bündeln die besonderen Fähigkeiten der einzelnen Handwerksbetriebe und ermöglichen so ein Angebot für Leistungen aus einer Hand - zum Vorteil des Kunden.