| B | randschutz |
| Im Bereich des Gaststätten- und Ladenbaus sind bedingt durch den Publikumsverkehr vielfältige brandschutztechnische Vorschriften zu beachten. In den einzelnen Landesbauordnungen sind diese im Grundsatz vorgegeben. Vor allem Wände und Decken zu angrenzenden Bereichen bedürfen einer besonderen Vorsorge, um das Risiko von Brandschäden so gering wie möglich zu halten. |
|