| Oberschränke |
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Die maßgeblichen Normen sehen einen
Mindestabstand von 50 cm eines Oberschrankes zur Arbeitsplatte vor. Über
dem Herdbereich erhöht sich dieser Abstand bei Elektroherden auf 65 cm,
bei Gasherden auf 90 cm.
Günstig ist es, wenn Sie unteren zwei bis drei Fächer der Oberschränke noch bequem ohne Steighilfe erreichen könne. Als Faustregel gilt, dass Sie alle laufend benötigten Utensilien und Geräte im Bereich zwischen 1,80 m und Ihrer Kniehöhe aufbewahren sollten. Dies erspart überflüssiges Bücken und Strecken. |