| Schalldämmung |
Schallschutztüren
bzw. schalldämmende Türen sind dazu bestimmt, im Wohnungsbau Menschen
vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung aus Nachbarräumen
oder Fluren und Treppenhäusern zu schützen, wobei es keine absolut
schalldichten, sondern immer nur mehr oder weniger schalldämmende
Bauteile gibt. Sie unterliegen nicht der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung wie etwa Rauch- oder Brandschutztüren; ihr tatsächlicher
Schalldämmwert kann aber nur durch eine nach Landesbauordnung zugelassene
Prüfstelle ermittelt werden. |