Schalldämmung

Schallschutztüren bzw. schalldämmende Türen sind dazu bestimmt, im Wohnungsbau Menschen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung aus Nachbarräumen oder Fluren und Treppenhäusern zu schützen, wobei es keine absolut schalldichten, sondern immer nur mehr oder weniger schalldämmende Bauteile gibt. Sie unterliegen nicht der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wie etwa Rauch- oder Brandschutztüren; ihr tatsächlicher Schalldämmwert kann aber nur durch eine nach Landesbauordnung zugelassene Prüfstelle ermittelt werden.

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