Rauchschutztür Eine Rauchschutztür ist dazu bestimmt, im Brandfall den Rauchdurchtritt für eine bestimmte Zeit (10 Minuten) zu behindern, so dass eine Rettung von Menschen noch ohne Atemschutzgerät möglich ist. Auch eine Rauschutztür verfügt ähnlich wie eine Brandschutztür über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, wobei hier eine Prüfung der Dichtheit und der Dauerfunktionstüchtigkeit zugrunde gelegt wird. Das Prüfzeugnis enthält wiederum neben der Beschreibung der geprüften Rauchschutztür u. a. auch Bestimmungen zur Verwendung, Herstellung, Kennzeichnung, Einbau- und Wartungsanleitung und zu den zulässigen Änderungen. In Ausnahmefällen ist für eine nicht vorab geprüfte Tür eine Abnahme im Einzelfall möglich.

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