Einbruchschutz Eine einbruchhemmende Tür  setzt aufgrund ihrer Konstruktion, der verwendeten Materialien und Beschläge sowie aufgrund der Befestigung in der Maueröffnung im verriegelten Zustand einem Einbruchversuch mit körperlicher Gewalt und unter Zuhilfenahme von Werkzeuge eine gewisse Zeitlang Widerstand entgegen. Dies bedeutet allerdings, dass einbruchhemmende Türen nicht als "einbruchsicher" bezeichnet werden sollten, da es nur eine Frage der Zeit, des Tätertyps und des eingesetzten Werkzeugs ist, bis auch sie geöffnet wird. Einbruchhemmende Türen und sonstige Bauteile können nach DIN V ENV 1627 geprüft und klassifiziert werden, wobei sich die Klassifizierung WK 1,2,3,4,5 und 6 auf unterschiedlich lange Widerstandszeiten bei einem im Rahmen der Prüfung durchgeführten Einbruchversuch bezieht.

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