Brandschutztür Eine Brandschutztür ist ein sog. Feuerschutzabschluss, der im Brandfall der Ausbreitung eines Feuers für eine bestimmte Zeit entgegenwirkt. Während dieser Zeit soll die Rettung von Menschen über einen zweiten Rettungsweg erfolgen. In Abhängigkeit von den Alarmierungszeiten der Feuerwehr werden entweder "feuerhemmende" T-30- (30 Minuten Widerstandszeit) oder bei besonderen Anforderungen "feuerbeständige" T-90-Türen (90 Minuten Widerstandszeit) eingesetzt. Auf jeden Fall ist eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich, die eine Brandprüfung und eine Prüfung der Dauerfunktionstüchtigkeit umfasst. Die Zulassung bzw. das Prüfzeugnis enthält neben der Beschreibung der geprüften Brandschutztür u. a. auch Bestimmungen zur Verwendung, Herstellung, Kennzeichnung, Einbau- und Wartungsanleitung und zu den zulässigen Änderungen. In Ausnahmefällen ist für eine nicht vorab geprüfte Tür eine Abnahme im Einzelfall möglich.

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