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| Estrich |
Besteht der Untergrund aus einer Betondecke, so ist insbesondere im Wohnungsbau der Einbau eines schwimmenden Estrichs üblich, auf den dann der Holzfußboden verlegt wird. Wie bei allen anderen Oberbelägen ist es auch für eine qualitativ einwandfreie Verlegung des Holzfußbodens wichtig, dass der Unterboden fachgerecht ausgeführt wird. Auf die Ausführung von Estricharbeiten sollte daher viel Sorgfalt aufgewandt werden. Er darf keine größeren Unebenheiten oder Abweichungen von der Waagrechten aufweisen. Spannungs- und Setzrisse, ungenügende Dehnfugen und das Fehlen einwandfreier Anschlüsse und Trennschienen stellen eindeutige Mängel dar, welche das Verlegen eines Holzfußbodens erschweren.
Für Verkehrslasten bis 1,5 kN/m2 müssen schwimmende Anhydrit-Estriche bzw. Zement-Estriche eine Mindestdicke von 35 mm aufweisen. Gussasphalt-Estrich benötigt wenigstens eine Dicke von 20 mm, um eine ausreichende Härte und Steifigkeit zu gewährleisten.
Nach DIN 18202 sind die Toleranzen für die Ebenheit eines Estrichs wie folgt festgelegt:
| Abstand der Messpunkte |
bis 0,1 m | 1 m | 4 m | 10 m | ab 15 m |
| Ebenheitstoleranz in mm |
2 | 4 | 10 | 12 | 15 |
Gussasphalt ist mit ca. 10 - 15 mm Wandabstand einzubringen. Aus schalltechnischen Gründen dürfen auch Anhydrit- und Zement-Estriche nicht direkt an angrenzende Wände anschließen.
| Unterkellerung |
Sind die Räume unterhalb eines geplanten Holzfußbodens nicht beheizt oder grenzen unmittelbar an das Erdreich, verlangt der Gesetzgeber, daß wenigstens ein U-Wert (ehemals k-Wert) von 0,40 W/m2 (bei Altbauten) bzw. 0,28 W/m2 (bei Neubauten) erreicht wird.
Angrenzendes Erdreich erfordert zudem, dass der Boden ausreichend gegen nicht drückendes Wasser abgedichtet ist. Dort wo der Keller bereits im Grundwasser steht, müssen zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen gegen drückendes Wasser getroffen werden.
| Feuchtigkeit |
Es muss sichergestellt werden, dass keine Feuchte in den Holzfußboden dringen kann. Deshalb ist gegen aufsteigende Feuchte z. B. bei nicht unterkellerten Massivböden eine Feuchtsperre einzubauen. Dafür sollte eine Dampfdiffusionssperre von wenigstens 0,5 mm vorgesehen werden. Die Stößen müssen verschweißt oder mit Überlappung ausgeführt werden.
Der Feuchtegehalt des Untergrundes sollte folgende Prozentangaben nicht überschreiten, um spätere Verzugsprobleme des Holzfußbodens zu vermeiden:
| Art des Unterbodens | Zulässiger Feuchtigkeitsgehalt |
| Stahlbeton | 3,0 - 3,5 CM-% |
| Zement-Estrich | 2,3 - 2,6 CM-% |
| Magnesia-Estrich | 8,0 - 12 CM-% |
| Anhydrit-/Gips-Estrich | unter 1,0 CM-% |
| Holzspanplatten | 9,0 ± 3,0 Gew.-% |
| Füllmaterial | 2,5 - 3,0 Gew.-% |
| Lagerhölzer | entsprechend dem Parkett/Dielen |
Ein normaler Zement-Estrich ist, sofern der Untergrund für den Estrich bei Beginn der Estricharbeiten trocken war, in der Regel 4 - 6 Wochen nach Einbau ausreichend trocken. Anhydrit- und Gips-Estriche benötigen etwa bei gleichen Voraussetzungen je nach Dicke etwa 2 - 4 Wochen.
| Fußbodenheizung |
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Alle Arten von Parkettfußböden eignen sich auch für die Verlegung auf einer Fußbodenheizung, wenn diese fachgerecht ausgeführt ist und besondere Verlegehinweise berücksichtigt werden. Parkett hat einen günstigen, weder zu hohen noch zu niedrigen Wärmedurchlasswiderstand, was zu einer gleichmäßigen Wärmeaufnahme und -abgabe führt. Langzeitversuche haben für alle Parkettböden auf Zement- oder Anhydrit-Estrich positive Ergebnisse gebracht. |
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Die Betriebs-Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung sollte höchstens +50 °C betragen, eine kurzzeitige Überschreitung führt aber noch nicht zu Schäden. Für die meisten Systeme hat sich ein Abstand von 30 cm zwischen den Rohren bewährt. Diese können im Dämmstoff oder im Estrich selbst verlegt sein. |
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Der Wärmedurchlasswiderstand oberhalb der Heizungsrohre zum beheizten Raum hin sollte nicht größer sein als 0,18 m2K/W. Dieser Wert wird von allen üblichen Parkettarten deutlich unterschritten. |
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Der Feuchtigkeitsgehalt der verlegten Parkettelemente sollte 9 ± 2 % bei Stab- und Mosaikparkett, bzw. 8 ± 2 % bei Fertigelement-Parkett nicht übersteigen. Um größere Fugenbildung zu vermeiden, sollten möglichst schmale Stäbe verwendet werden. |
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Der Estrich muss vor der Verlegung des Parkettbodens planmäßig aufgeheizt werden. Dabei ist die Vorlauftemperatur um ca. 5 °C täglich zu erhöhen bis zum Erreichen der vollen Heizleistung. Diese maximale Temperatur muss mindestens einen Tag pro cm Heizestrichdicke andauern und ist ohne Nachabsenkung einzuhalten. Bei Anhydrit-Fließestrichen sind sogar noch längere Dauerheizphasen erforderlich. In gleicher Weise muss der Boden wieder abgeheizt werden. Der gesamte Vorgang sollte sich mindestens über 14 Tage hinziehen und ist bauseits zu dokumentieren. |
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Bei der Abdeckung der Parkettbeläge mit Teppichen oder dichten Einrichtungsgegenständen muss wegen der höheren Oberflächentemperatur mit einer stärkeren Fugenbildung gerechnet werden. |