Bild zur Erläuterung der Planung von Holzfußböden Hinweise zur Planung und Ausschreibung

Vor dem Einbau eines Holzfußbodens müssen bauseits einige Punkte sichergestellt sein:

  • Die Räume, in denen Holzfußböden verlegt werden, sollten ausreichend trocken, d. h. möglichst einschließlich der Malerarbeiten fertiggestellt und beheizt sein.
  • Für die Arbeitsaufnahme sind ausreichende Luft- und Temperaturverhältnisse sowie ein verlegereifer Unterboden erforderlich.
  • Für die fachgerechte Ausführung von Parkettarbeiten bei Klebeparkett ist es erforderlich, dass unmittelbar nach der Verlegung und dem Abbinden des Klebstoffes der Boden geschliffen und oberflächenbehandelt werden kann.

Bei der Aufstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine Ausschreibung werden folgende Punkte empfohlen:

  1. Beschreibung der Beschaffenheit der Unterböden/Decken
  2. Aufbau der Unterkonstruktion, Menge, Querschnittsmaße, Feuchtigkeitsgehalt der Lagerhölzer
  3. Lattenabstände
  4. Art und Dicke der einzubringenden Schall- und Wärmedämmung
  5. Art des Parketts bzw. der Dielen und deren Feuchtegehalt
  6. Holzart und Abmessungen
  7. evtl. erforderliche Behandlung vor dem Einbau
  8. Art der Befestigung
  9. Hinweise zur Ausbildung besonderer Anschlüsse (Türen, Konvektorschächte, Viertelstäbe)
  10. Oberflächenbehandlung (Art, Fabrikat, Farbton)
  11. Vorbeugender Schutz der behandelten Bodenfläche bis zur vollständigen Erstnutzung
  12. Vereinbarung der Leistungen entsprechend der VOB Teil C Parkettarbeiten
    (Damit werden alle erforderlichen Normen berücksichtigt.)

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