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Der Gesetzgeber schreibt bis heute keine Mindestanforderungen für die Einbruchhemmung von Bauteilen vor, obwohl es mittlerweile schon viele DIN-Normen gibt, die bei der Planung eines Neu- oder Umbaus herangezogen werden könnten. Viele Bauherren sind enttäuscht, wenn sie hiervon erst nach Fertigstellung des Gebäudes Kenntnis erhalten. Gegen verhältnismäßig geringe Mehrkosten kann bei neuen Fenstern und Türen bereits ein wirkungsvoller Einbruchsschutz erreicht werden. Nachrüstungen werden oft teurer, sind weniger praktikabel und schön, da sie auf den Fenstern oder Türen angebracht werden und zusätzlich betätigt werden müssen. 

Fragen Sie Ihren Tischler nach einbruchhemmenden Fenstern und Türen. Auf unserer Seite Einbruchhemmung können Sie einen ersten Überblick über die technischen Möglichkeiten zur Einbruchsicherung bei Fenster und Türen bekommen. Aus der europäischen Norm EN V 1627 können Sie zudem detaillierte Hinweise entnehmen, welche technischen Anforderungen entsprechend den jeweiligen Gefährdungen empfohlen werden.

Fenster und Türen, die diesen Normen entsprechen sollen, müssen ein eigenes Prüfzeugnis haben. Prüfungen und Prüfzeugnisse verteuern zwangsläufig die Baukosten. Es ist daher abzuwägen, ob einbruchhemmende Fenster und Türen unter Beachtung konstruktiver Merkmale "in Anlehnung" an die genannten Normen nicht ausreichend sind. Einzelheiten sollten dann unbedingt mit Fachbetrieben festgelegt werden. Auch hier leisten die krimimalpolizeilichen Beratungseinrichtungen wertvolle Hilfestellung.