F enstergitter und Lichtschächte 

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Fenstergitter sollten 8 cm im Mauerwerk eingelassen oder von außen unlösbar verschraubt sein. Die Gitterstäbe sollten aus mindestens 18 mm Stahl bestehen und einen Abstand von 12 cm nicht überschreiten. Roste auf Lichtschächten sollten mindestens an beiden Stirnseiten, tief im Schacht, stabil am Mauerwerk befestigt werden. Mäuse- bzw. Lochgitter können durch ein Hängeschloss gesichert werden.

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