| F | enstergitter und Lichtschächte |
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| Fenstergitter sollten 8 cm im Mauerwerk eingelassen oder von außen unlösbar verschraubt sein. Die Gitterstäbe sollten aus mindestens 18 mm Stahl bestehen und einen Abstand von 12 cm nicht überschreiten. | Roste auf Lichtschächten sollten mindestens an beiden Stirnseiten, tief im Schacht, stabil am Mauerwerk befestigt werden. Mäuse- bzw. Lochgitter können durch ein Hängeschloss gesichert werden. |