| Im Interesse seiner Hinterbliebenen und Erben sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, durch welche Maßnahmen man ihnen im Todesfall die Erfüllung ihrer Pflicht und die Wahrung ihrer Rechte erleichtern kann und welche vorsorglichen Vorkehrungen geboten erscheinen. | |
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Bestattungsvorsorge |
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Testament |
| Wichtige Papiere |
Bei Eintritt eines Todesfalles werden für die Regelungen der verschiedensten Angelegenheiten eine Reihe wichtiger Urkunden und Unterlagen kurzfristig benötigt. Es empfiehlt sich, schon bei Lebzeiten folgende Unterlagen zu beschaffen:
Familienstammbuch bzw. die standesamtliche Heiratsurkunde Standesamtliche Geburtsurkunde Versicherungspolicen mit der letzten Beitragsquittung Testament bzw. Hinterlegungsschein für den Todesfall erteilte Vollmachten wichtige persönliche Notizen
Diese sind zweckmäßig in einem gesonderten Ordner oder einer Urkundenmappe an einer allen Familienangehörigen bekannten Stelle aufzubewahren, damit diese Urkunden jederzeit griffbereit sind!
| Bestattungsvorsorge |
Jeder Mensch hat das Recht, die Art seiner Bestattung selbst zu bestimmen, wobei er in der Regel darauf vertraut, dass seine Angehörigen die geäußerten Wünsche erfüllen. Sie können dazu bereits zu Lebzeiten bei einem dafür spezialisierten Tischlerbetrieb einen Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen. Dadurch können Sie die eigene Bestattung nach Ihren Wünschen regeln und die Einzelheiten genau festlegen, wie die Bestattung nach dem Tode durchgeführt werden soll. Dadurch werden die Angehörigen davon entlastet, die Bestattung später selbst regeln zu müssen.
Der Kunde erklärt dazu bei einem Bestattungsunternehmen seines Vertrauens, in welchem finanziellen Rahmen seine Bestattung durchgeführt werden soll. Das Bestattungsunternehmen arbeitet dafür einen entsprechenden Vorschlag aus. Aufgrund dieser Unterlagen erfolgt dann zwischen den Beteiligten und dem Bestattungsunternehmen die Vereinbarung über die Durchführung der Bestattung. Eine solche Regelung hat den Vorteil, dass bei Eintritt des Todes insbesondere von Alleinstehenden, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und dass die Bestattungsdurchführung dann auch wirklich entsprechend dem Willen und den Anordnungen des Verstorbenen erfolgt. In diesem Zusammenhang kann auch die anschließende Grabpflege vertraglich festgelegt werden.
Zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten bieten viele Bestattungsunternehmen die Möglichkeit des Abschlusses einer günstigen Sterbegeld-Versicherung. Damit werden etwaige finanzielle Risiken im Zusammenhang einer Bestattung abgedeckt. Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens gibt Ihnen gerne Auskunft dazu.
| Testament |
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehung zerstört, und Freundschaften sind daran zerbrochen. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und das Vererben informieren und schon zu Lebzeiten Vorsorge für den Todesfall treffen. Nach dem deutschen Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Vorfahren haben. Nicht in diesem Sinne verwandt, und daher von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, sind Verschwägerte, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Familienangehörige usw., denn mit diesen hatte die verstorbene Person keine gemeinsamen Vorfahren.
In vielen Fällen sind die gesetzlichen Regelungen unzureichend bekannt oder man hat einfach noch nicht mit einem solchen "Ernstfall" gerechnet. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihr Ehepartner aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge regelmäßig nicht mehr als 3/4 des Nachlasses erben kann, solange beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt?
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Das Bundesjustizministerium hat die Regelungen
des Erbrechts anschaulich in einer Broschüre aktuell zusammengefasst. Diese kann
als PDF-Datei hier
heruntergeladen werden (Umfang 33 Seiten). |
Überall dort, wo größere Vermögenswerte wie z. B. Familienbetriebe, Grundstücke, Häuser usw. zu vererben sind, oder auch bei mehreren Ehen, wo die Verwandtschaftsverhältnisse sehr viel komplizierter werden, ist es dringend zu empfehlen, gemeinsam mit einem Notar das Erbe durch ein Testament zu regeln.
Das Testament ist eine vom Erblasser getroffene einseitige, im allgemeinen jederzeit frei widerrufliche Verfügung über seinen Nachlass. Es kann entweder unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig geschrieben und unterschrieben (privatschriftlich) oder durch Erklärung des letzten Willens vor einem Notar errichtet werden (öffentliches Testament). Für Ehegatten lässt das Gesetz es zu, dass beide Ehegatten in einer einheitlichen Urkunde ein gemeinsames Testament niederlegen. Im sogenannten Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Erben ein und bestimmen gleichzeitig, dass nach dem Tod des Längerlebenden der beiderseitige Nachlass an einen oder mehrere Dritte, in der Regel die Kinder, fallen soll. Dadurch wird aber das Pflichtteilsrecht der Kinder nicht ausgenommen!
Daneben gibt es die Möglichkeit, durch Vermächtnisse oder Auflagen gezielt einzelnen auch außenstehenden Personen einen bestimmten Teil des Vermögens zu hinterlassen. Dies sollte mit einem Notar im Detail besprochen und schriftlich festgehalten werden. So ist auch gewährleistet, dass das Testament ordnungsgemäß eröffnet wird und nicht nachträglich gefälscht werden kann.