Kein Mensch denkt gern an seinen Tod noch an den eines Angehörigen. Meist bringt ein plötzlicher Todesfall die Familie in schwierige Situationen, da der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen bei vielen klare Überlegungen verhindert. Verwirrung und Unklarheit darüber, was als nächstes zu tun ist, sind die Folge.

Bei einem Trauerfall ist wichtig zu wissen, dass der dafür qualifizierte Tischlerbetrieb Ihnen hilfreich zur Seite steht bei der 

Ausrichtung und Durchführung der Bestattung,
Erledigung von Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen, Krankenhäusern,
der Abwicklung finanzieller Ansprüche gegenüber Krankenkassen, Versicherungen, Berufsorganisationen.
Standesamt
Bestattungsart und -ort
Versicherungen
Wohnung
Sie können die wichtigsten Punkte im Überblick auch als Checkliste im Textformat herunterladen.

 

 

 

 

 

 

 
Standesamt

Der Tod muss grundsätzlich durch einen Arzt festgestellt werden, der dafür eine Todesbescheinigung ausstellt. Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus, einem Altersheim oder durch Unfall eingetreten ist, kann die Todesbescheinigung von dem Bestattungsunternehmen besorgt werden.

Damit das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen kann, werden folgende weitere Unterlagen benötigt.

Bei Ledigen
Geburtsurkunde
Personalausweis
Bei Verheirateten
Heiratsurkunde
Personalausweis
Bei Geschiedenen
Heiratsurkunde
Scheidungsurteil
Personalausweis
Bei Verwitweten
Heiratsurkunde
Sterbeurkunde des Ehepartners
Personalausweis

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 Bestattungsart und -ort

Jeder Mensch kann durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder durch sein Testament Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen. Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen Anordnungen über seine Bestattung haben auch für die Angehörigen einen rechtlich bindenden Charakter.

Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Die Entscheidung darüber obliegt denjenigen, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten gestanden haben.

Nicht immer tritt ein Todesfall am Wohnort ein, sondern in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, einer Klinik, am Urlaubsort, also außerhalb des Wohnortes. In diesem Fall muss der Tote zunächst überführt werden. Das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen veranlasst die entsprechenden Formalitäten und führt die Überführung durch. Überführungen in Deutschland und im nahen Ausland erfolgen meistens mit einem Bestattungswagen. Bei Auslandsüberführungen sind die internationalen Bestimmungen zu beachten. Hier besteht je nach Lage die Möglichkeit, den Land-, See- oder Luftweg zu benutzen. Auch in diesem Fall kann der Bestatter Ihrer Wahl Sie beraten und das jeweils Notwendige veranlassen.

Wenn der Verstorbene überführt ist, kann in Zusammenarbeit mit dem Bestatter die Trauerfeier vorbereitet und durchgeführt werden.

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Versicherungen

Der Bestatter kann Sie dabei unterstützen, die notwendigen Meldungen und Abrechnungen mit den relevanten Versicherungen durchzuführen. So werden Sie entlastet und vermeiden, dass Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.

Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse

Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen

Überbrückungsgeld beantragen und Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenrechnungsstelle

Dann können Sie bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten die jeweils maßgebenden Rentenansprüche geltend machen. Bei einer Beamtenversorgung müssen diese Versorgungsbezüge bei der zuständigen Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst beantragt werden.

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Wohnung

Ein Verstorbener hinterlässt einen Haushalt, der je nach Umständen von den Angehörigen kurzfristig geregelt und neu geordnet werden muss. Stichwortartig finden Sie zu verschiedenen Bereichen Hinweise, an welche Dinge dabei gedacht werden sollte.

Wohnung kündigen

Telefon und Zeitung abbestellen

Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung

Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen

Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)

Versorgung der Haustiere

Versorgung der Blumen und Pflanzen

Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel

Umbestellung bei der Post

Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern

Fälligkeit von Terminzahlungen

Regulierung der Heizungsanlage

Abstellen von Gas und Wasser

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