| Kein Mensch denkt gern an seinen Tod noch
an den eines Angehörigen. Meist bringt ein plötzlicher Todesfall die
Familie in schwierige Situationen, da der Schmerz über den Verlust
eines lieben Menschen bei vielen klare Überlegungen verhindert.
Verwirrung und Unklarheit darüber, was als nächstes zu tun ist, sind
die Folge.
Bei einem Trauerfall ist wichtig zu wissen, dass der dafür qualifizierte Tischlerbetrieb Ihnen hilfreich zur Seite steht bei der
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Der Tod muss grundsätzlich durch einen Arzt festgestellt werden, der dafür eine Todesbescheinigung ausstellt. Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus, einem Altersheim oder durch Unfall eingetreten ist, kann die Todesbescheinigung von dem Bestattungsunternehmen besorgt werden.
Damit das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen kann, werden folgende weitere Unterlagen benötigt.
| Bei Ledigen |
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| Bei Verheirateten |
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| Bei Geschiedenen |
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| Bei Verwitweten |
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Jeder
Mensch kann durch einen Bestattungsvorsorgevertrag oder durch sein
Testament Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren
Ausgestaltung treffen. Solche als formgerechter letzter Wille getroffenen
Anordnungen über seine Bestattung haben auch für die Angehörigen einen
rechtlich bindenden Charakter.
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Die Entscheidung darüber obliegt denjenigen, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten gestanden haben.
Nicht immer tritt ein Todesfall am Wohnort ein, sondern in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, einer Klinik, am Urlaubsort, also außerhalb des Wohnortes. In diesem Fall muss der Tote zunächst überführt werden. Das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen veranlasst die entsprechenden Formalitäten und führt die Überführung durch. Überführungen in Deutschland und im nahen Ausland erfolgen meistens mit einem Bestattungswagen. Bei Auslandsüberführungen sind die internationalen Bestimmungen zu beachten. Hier besteht je nach Lage die Möglichkeit, den Land-, See- oder Luftweg zu benutzen. Auch in diesem Fall kann der Bestatter Ihrer Wahl Sie beraten und das jeweils Notwendige veranlassen.
Wenn der Verstorbene überführt ist, kann in Zusammenarbeit mit dem Bestatter die Trauerfeier vorbereitet und durchgeführt werden.
Der Bestatter kann Sie dabei unterstützen, die notwendigen Meldungen und Abrechnungen mit den relevanten Versicherungen durchzuführen. So werden Sie entlastet und vermeiden, dass Ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Abrechnung mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse
Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
Überbrückungsgeld beantragen und Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenrechnungsstelle
Dann können Sie bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten die jeweils maßgebenden Rentenansprüche geltend machen. Bei einer Beamtenversorgung müssen diese Versorgungsbezüge bei der zuständigen Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst beantragt werden.
Ein Verstorbener hinterlässt einen Haushalt, der je nach Umständen von den Angehörigen kurzfristig geregelt und neu geordnet werden muss. Stichwortartig finden Sie zu verschiedenen Bereichen Hinweise, an welche Dinge dabei gedacht werden sollte.
Wohnung kündigen
Telefon und Zeitung abbestellen
Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
Versorgung der Haustiere
Versorgung der Blumen und Pflanzen
Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
Umbestellung bei der Post
Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
Fälligkeit von Terminzahlungen
Regulierung der Heizungsanlage
Abstellen von Gas und Wasser
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