ÜberblickDie Tischler-Innung Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einerseits vertritt sie die Interessen ihrer Mitglieder, andererseits nimmt sie, z.B. bei den Gesellenprüfungen, auch hoheitliche Aufgaben wahr. Die Mitgliedschaft in der Innung ist freiwillig. Geleitet wird die Innung vom Obermeister in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und dem Geschäftsführer. >>mehr
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