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Mitte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Am Ende der
Lehrzeit legt der Lehrling die Gesellenprüfung ab. Die
Mindestanforderungen und den Prüfungsrahmen legen die
Ausbildungsordnung und eine Gesellenprüfungsordnung fest. Die Prüfung
unterteilt sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Im
praktischen Teil wird eine Arbeitsprobe und ein Prüfungsstück, das
sogenannte Gesellenstück, angefertigt. Nach bestandener Prüfung
erhält der Lehrling den Gesellenbrief, der ihn berechtigt, sich als Tischlergeselle
zu bezeichnen.
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Die
Tischlerausbildung ist gesetzlich in einer gewerkespezifischen
Ausbildungsordnung festgelegt. Er kann als Word-Dokument heruntergeladen
werden.
Der dazugehörende Ausbildungsrahmenplan
beschreibt die Inhalte der Ausbildung. Er steht ebenfalls im Word-Format
zum Herunterladen zur
Verfügung.

Einen Lehrvertrag mit
Hinweisen zur Nutzung können Sie als zip-Datei herunterladen.
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