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Ausbildungsbetrieben 

Mit Brief und Siegel

Ausbildung nach Plan

Zur Mitte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Am Ende der Lehrzeit legt der Lehrling die Gesellenprüfung ab. Die Mindestanforderungen und den Prüfungsrahmen legen die Ausbildungsordnung und eine Gesellenprüfungsordnung fest. Die Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Im praktischen Teil wird eine Arbeitsprobe und ein Prüfungsstück, das sogenannte Gesellenstück, angefertigt. Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrling den Gesellenbrief, der ihn berechtigt, sich als Tischlergeselle zu bezeichnen. Die Tischlerausbildung ist gesetzlich in einer gewerkespezifischen Ausbildungsordnung festgelegt. Er kann als Word-Dokument heruntergeladen werden.Download Ausbildungsordnung
Der dazugehörende Ausbildungsrahmenplan beschreibt die Inhalte der Ausbildung. Er steht ebenfalls im Word-Format zum Herunterladen zur Verfügung.
Download Ausbildungsrahmenplan
Einen Lehrvertrag mit Hinweisen zur Nutzung können Sie als zip-Datei herunterladen.Download Ausbildungsrahmenplan

Schauen Sie sich unsere Webdokumentation
der Herstellung eines Gesellenstücks an!