| iVon Grund auf |
| Im Tischlerhandwerk bekommt jeder Auszubildende eine breite Grundausbildung. Hierfür stehen derzeit in der Bundesrepublik rund 44.000 Betriebe unterschiedlichster Art und Größe zur Verfügung. In manchen Tischler-Innungen beginnt die Ausbildung zum Tischler oder zur Tischlerin in einem Berufsgrundbildungsjahr Holztechnik. Dieses ist der betrieblichen Lehre vorangestellt. Es dient der theoretischen und praktischen Grundausbildung. Es wird in der Regel auf die Lehrzeit angerechnet. |
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| Der Lehrvertrag |
Die Lehrzeit beginnt in der Regel mit dem Schuljahr der Berufsschule. Das Lehrverhältnis ist vor Beginn durch einen schriftlichen Vertag zu regeln, wobei die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden müssen. Der Lehrvertrag wird in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragen. Die Probezeit dauert höchstens drei Monate.
| Ausbildungsstellen |
Die Ausbildung zum Tischler/Schreiner wird auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte durch die Innungen des Tischler- und Schreinerhandwerks koordiniert. Sie betreiben die überbetrieblichen Ausbildungswerkstätten und führen die Prüfungen zum Tischlergesellen durch. Ansprechpartner für Interessenten des Tischler-/Schreinerberufs sind die Kreishandwerkerschaften. Sie können gezielt Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort geben. Daneben kann auch über unsere Tischlersuche gezielt nach Betrieben in der Nähe gesucht werden, um sich direkt bei den Betrieben nach Ausbildungsmöglichkeiten zu erkundigen.