iZur Meisterschaft
Der Meisterbrief ist ein begehrtes Ziel, das seinem Träger das Recht verleiht, den geschützten Titel "Tischlermeister" zu führen. Er bietet einerseits die Möglichkeit, sich selbständig zu machen - weitaus wichtigstes Motiv für die zahlreichen Absolventen der Meisterprüfung in Deutschland. Andererseits bietet die Meisterqualifikation auch den Weg hin zu einer verantwortungsvollen Führungstätigkeit als angestellter Betriebsleiter oder Leiter einzelner Fachabteilungen.

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat und seit dem Abschluss der Lehrzeit eine mehrjährige Tätigkeit im Tischlergewerbe vorweist. Zur Vorbereitung auf die Meisterschaft werden Lehrgänge als Abend- und Wochenendveranstaltungen (Teilzeit) und an Ganztags-Meisterschulen angeboten.

Inhalte der Ausbildung
Umfang der Meisterprüfung
Fördermöglichkeit Bafög
Meisterschulen
Das Meisterstück

 zurück zur Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

Umfang der Meisterprüfung

Teil I: Meisterstück
Arbeitsprobe einschließlich der Prüfung Holzbearbeitungsmaschinen
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Zurück zur Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fördermöglichkeit durch BAföG

Förderhöhe

Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden Antragsteller individuell in Abhängigkeit von seinem Einkommen berechnet.

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.266 Euro
  • Kosten für das Meisterstück bis zu 1.534 Euro
  • Zuschuss für Alleinerziehende je Kind je Monat 128 Euro
Antrag Zur Finanzierung der Meisterkurse können Teilnehmer einen Antrag auf Meister-BAföG stellen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Bezirksregierungen der Bundesländer.
Rückzahlung
  • 35 % des gesamten Förderbetrages werden als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt.
  • Der Rest der Förderung wird wird als Darlehen gewährt und ist zins- und tilgungsfrei längstens bis 6 nach Maßnahmebeginn
  • In Härtefällen wird das Darlehen für alleinerziehende gestundet oder sogar erlassen.

Zurück zur Übersicht