| iZur Meisterschaft |
| Der Meisterbrief
ist ein begehrtes Ziel, das seinem Träger das Recht verleiht, den
geschützten Titel "Tischlermeister" zu führen. Er
bietet einerseits die Möglichkeit, sich selbständig zu machen - weitaus
wichtigstes Motiv für die zahlreichen Absolventen der Meisterprüfung in
Deutschland. Andererseits bietet die Meisterqualifikation auch den Weg hin zu
einer verantwortungsvollen Führungstätigkeit als angestellter
Betriebsleiter oder Leiter einzelner Fachabteilungen.
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat und seit dem Abschluss der Lehrzeit eine mehrjährige Tätigkeit im Tischlergewerbe vorweist. Zur Vorbereitung auf die Meisterschaft werden Lehrgänge als Abend- und Wochenendveranstaltungen (Teilzeit) und an Ganztags-Meisterschulen angeboten. |
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Umfang der Meisterprüfung |
| Teil I: | Meisterstück Arbeitsprobe einschließlich der Prüfung Holzbearbeitungsmaschinen |
| Teil II: | Fachtheorie |
| Teil III: | Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse |
| Teil IV: | Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse |
Fördermöglichkeit durch BAföG |
| Förderhöhe |
Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden Antragsteller individuell in Abhängigkeit von seinem Einkommen berechnet.
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| Antrag | Zur Finanzierung der Meisterkurse können Teilnehmer einen Antrag auf Meister-BAföG stellen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Bezirksregierungen der Bundesländer. |
| Rückzahlung |
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