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Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen sind in der VOB Teil B geregelt. Im privaten Recht muss die VOB immer ausdrückliche vereinbart werden, wenn sie angewendet werden soll. Bei öffentlichen Aufträgen gilt die VOB automatisch. Die VOB Teil B ist in einzelne Paragraphen gegliedert, deren wichtigste Inhalte im folgenden erläutert werden. Per Mausklick gelangen Sie zu den einzelnen Themen, per Doppel-Mausklick wieder zurück zur Auswahl.
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