
Zur beruflichen Fortbildung steht der Gesellin oder dem Gesellen die Möglichkeit offen, den Meisterbrief zu erwerben oder sich in einer zweijährigen Fachschule zur Holztechnikerin oder zum Holztechniker fortzubilden.
Seit dem 14. Juli 2004 haben sich die Möglichkeiten der Fortbildung für das Tischler- und Schreinerhandwerk erweitert. Mit diesem Datum sind die drei Aufstiegsfortbildung geprüfter Kundenberater/geprüfte Kundenberaterin, geprüfter Fertigungsplaner/geprüfte Fertigungsplanerin und geprüfter Fachbauleiter/geprüfte Fachbauleiterin in Kraft getreten. Dies bundeseinheitlichen Fortbildungen sind ein Angebot an die Gesellen und Gesellinen (Funktionsebene)zur Weiterbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk. Sie können auf Teile der Meisterprüfung angerechnet werden.
Zur beruflichen Weiterbildung gehört auch die Möglichkeit, sich als Restauratorin oder Restaurator fortzubilden