Satzung
FÖRDERKREIS HKH
der
Tischler-Innung Berlin
I
Mit begründetem Optimismus blickt das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk in die Zukunft. Hat es schon in den vielen Jahrhunderten seiner traditionsreichen Geschichte immer auf festem Boden gestanden, so kann es auch in den kommenden Jahrzehnten einen gesicherten Platz in der Wirtschaft einnehmen. Wie ein Studium der Arbeiten namhafter Wirtschaftsinstitute zeigt, wird das Einkommen der Bevölkerung in Zukunft verstärkt für eine verbesserte Ausstattung des Wohnbereichs verwendet werden.
Es wird jedoch nur dann möglich sein, die beachtlichen Chancen des Marktes wahrzunehmen, wenn es dem holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerk gelingt, sich den veränderten Gegebenheiten in Wirtschaft und Technik, aber auch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kundenwerbung anzupassen. Es ist unerlässlich, durch den Einsatz aller geeigneten Mittel gezielt und anhaltend die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk zu leisten vermag.
Die Tischler-Innung Berlin hat deshalb zum Nutzen ihrer Mitglieder begonnen, die Öffentlichkeitsarbeit auszuweiten. Der Verband ist der Auffassung, dass dieses wichtige Wirken von allen tatkräftig unterstützt werden sollte, die mit dem holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerk geschäftlich verbunden sind und in deren Interesse es liegt, die Leistungskraft der Berliner Tischlereien zu stärken. Die Tischler-Innung Berlin errichtet daher den " F ö r d e r k r e i s H K H der T i s c h l e r - I n n u n g B e r I i n".
II
1. Der Förderkreis verfolgt den Zweck, die Öffentlichkeitsarbeit der Tischler-Innung Berlin zu fördern und zugleich die Zusammenarbeit zwischen dem holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerk und den Mitgliedern des Förderkreises zu vertiefen.
2. Der Förderkreis führt den Namen:
"F ö r d e r k r e i s H K H der T i s c h l e r- I n n u n g B e r l i n"
3. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person sein, die mit dem holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerk geschäftlich verbunden ist.
4. Über die Aufnahme in den Förderkreis entscheidet der Vorstand der Tischler-Innung Berlin nach Eingang des Aufnahmeantrages.
5. Den Jahresbeitrag bestimmt jedes Mitglied in Abstimmung mit dem Vorsitzenden
des Förderkreises selbst. Der Mindestbeitrag beträgt 250,00 € p.a. Die Zahlung ist jährlich im Voraus im ersten Quartal des jeweiligen Rechnungsjahres zu bewirken. Die Förderbeiträge sind von der Innung ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
6. Jedes Mitglied ist berechtigt, in seinem Geschäftsbereich die Bezeichnung "Mitglied des Förderkreises HKH der Tischler-Innung Berlin" zu verwenden.
Die Mitglieder des Förderkreises werden in der Verbandszeitschrift veröffentlicht. Die Teilnahme der Mitglieder an Innungsveranstaltungen ist zur Vertiefung der Beziehungen willkommen.
7. Vorsitzender des Förderkreises ist der Obermeister der Tischler-Innung Berlin.
8. Die Mitglieder des Förderkreises sind einmal jährlich zu einer Mitgliederversammlung einzuladen, in der insbesondere über die Verwendung der von den Mitgliedern des Förderkreises zur Verfügung gestellten Beträge zu berichten ist.
9. Will ein Mitglied aus dem Förderkreis ausscheiden, so kann das nur am Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Die Austrittserklärung muss schriftlich bis zum 30. Juni des Jahres der Tischler-Innung Berlin vorliegen, an dessen Ende der Austritt erfolgen soll.
10. Ein Mitglied kann aus dem Förderkreis ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Förderkreises verstößt oder seinen im Rahmen des Förderkreises übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand der Tischler-Innung Berlin nach Anhörung der Mitglieder des Förderkreises.
Der Ausschluss ist unzulässig, wenn mindestens 3/4 der Mitglieder des Förderkreises dem Ausschluss widersprechen.
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